Verband der privaten Krankenversicherung|22.07.2024
PRESSEMITTEILUNG
Zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe: Obergrenze bei Pflegekosten finanziell nicht tragbar
Die Deckelung der Eigenanteile im Pflegeheim würde die Beitragszahler der gesetzlichen Pflegeversicherung massiv belasten. Eine Obergrenze bei den pflegebedingten Eigenanteilen von 700 Euro pro Monat hätte schon im ersten Jahr 2024 zu zusätzlichen Kosten von 8,1 Milliarden Euro geführt, zeigt eine neue Kostenschätzung des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP). Getrieben durch den demografischen Wandel würden die jährlichen Kosten dann auf 15,2 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Insgesamt müssten die Beitragszahler im Zeitraum bis 2030 rund 80 Milliarden Euro zusätzlich tragen. Selbst bei einer geringeren Entlastung durch eine Obergrenze von 1.000 Euro pro Monat würden die zusätzlichen Kosten bis 2030 auf insgesamt 61,5 Milliarden Euro anwachsen.
"Die Zahlen machen einmal mehr deutlich: In Zeiten von Haushaltslöchern und rasant steigenden Sozialabgaben gibt es keinen Spielraum für zusätzliche Leistungen in der Gesetzlichen Pflegeversicherung", erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. "Obergrenzen für die Eigenanteile sind Sozialpolitik mit der Gießkanne - weder zielführend noch bezahlbar. Die Kosten tragen die Beitrags- und Steuerzahler und vor allem die jüngeren Generationen, während davon auch Menschen mit Privatvermögen profitieren. Zur Stabilität der Sozialsysteme braucht es jetzt dringend mehr Eigenverantwortung und private Vorsorge. Fast 70 Prozent der Rentnerhaushalte können sich aus ihrem Einkommen und Vermögen einen Platz im Pflegeheim für mehrere Jahre leisten. Für alle anderen garantiert die Sozialhilfe gezielte Unterstützung nach Bedürftigkeit."
Für die Kostenschätzung geht das WIP von der Prognose aus, dass sich die Ausgaben der Pflegeversicherung in den nächsten Jahren weiterhin so entwickeln wie in der Realität der letzten 20 Jahre (im Schnitt plus 5,7 Prozent pro Jahr). Nach dieser Annahme würde der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) von heute 1.678 Euro auf 2.340 Euro (2030) steigen. Dabei handelt es sich um die pflegebedingten Kosten, für die Bewohner von Pflegeheimen neben den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufkommen müssen.
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