Knappschaft-Bahn-See / Minijob-Zentrale|27.05.2024
PRESSEMITTEILUNG
Insgesamt über 6,83 Millionen Beschäftigte im Minijob tätig
Bochum (kkdp)·Minijobber sind keine Multijobber: Laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale wird in Deutschland in der Regel nur ein Minijob ausgeübt.
96,4 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich und 76,2 Prozent in den Privathaushalten üben genau einen Minijob aus. Nur 1,7 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigten im gewerblichen Bereich und 9,8 Prozent in Privathaushalten haben zwei oder mehrere Minijobs gleichzeitig. Dies zeigt die Sonderauswertung der Minijob-Zentrale im Rahmen des jetzt veröffentlichten ersten Quartalsberichts 2024.
Insgesamt waren zum 31. März 2024 bei der Minijob-Zentrale 6.835.989 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet.
Im gewerblichen Bereich sind es aktuell 6.586.989 Minijobberinnen und Minijobber. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 1,8 Prozent gestiegen.
Die Zahl der Menschen mit einem Minijob in Privathaushalten ist im Vergleich zum Vorquartal um 4 Prozent gesunken. Zum 31. März 2024 sind 249.479 geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale gemeldet.
"Immer mehr Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen. Haushaltshilfen sind für sie eine wichtige und oft unerlässliche Entlastung. Im Gegenzug verdienen die Haushaltshilfen neben überdurchschnittlicher Bezahlung auch Wertschätzung für ihre Arbeit - und ein legales Beschäftigungsverhältnis. Daher ist es unerlässlich, Minijobberinnen und Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit und der Arbeitgeber macht sich strafbar", betont Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund auch die Minijob-Zentrale gehört.
Die Minijob-Zentrale berät und hilft bei der Anmeldung und informiert Privathaushalte, wie mit der Anmeldung der Haushaltshilfe Steuern gespart werden können: hier
Hier geht es zur Anmeldung für einen gewerblichen Minijob oder einen Minijob im Privathaushalt.
Den kompletten Quartalsbericht finden Sie auf unserer Internetseite unter www.minijob-zentrale.de/quartalsbericht.
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz und die Seemannskasse.
96,4 Prozent der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich und 76,2 Prozent in den Privathaushalten üben genau einen Minijob aus. Nur 1,7 Prozent der geringfügig entlohnten Beschäftigten im gewerblichen Bereich und 9,8 Prozent in Privathaushalten haben zwei oder mehrere Minijobs gleichzeitig. Dies zeigt die Sonderauswertung der Minijob-Zentrale im Rahmen des jetzt veröffentlichten ersten Quartalsberichts 2024.
Insgesamt waren zum 31. März 2024 bei der Minijob-Zentrale 6.835.989 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet.
Im gewerblichen Bereich sind es aktuell 6.586.989 Minijobberinnen und Minijobber. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 1,8 Prozent gestiegen.
Die Zahl der Menschen mit einem Minijob in Privathaushalten ist im Vergleich zum Vorquartal um 4 Prozent gesunken. Zum 31. März 2024 sind 249.479 geringfügig entlohnte Beschäftigte in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale gemeldet.
"Immer mehr Menschen sind im Alltag auf Unterstützung angewiesen. Haushaltshilfen sind für sie eine wichtige und oft unerlässliche Entlastung. Im Gegenzug verdienen die Haushaltshilfen neben überdurchschnittlicher Bezahlung auch Wertschätzung für ihre Arbeit - und ein legales Beschäftigungsverhältnis. Daher ist es unerlässlich, Minijobberinnen und Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit und der Arbeitgeber macht sich strafbar", betont Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der Geschäftsführung der Knappschaft-Bahn-See, zu deren Verbund auch die Minijob-Zentrale gehört.
Die Minijob-Zentrale berät und hilft bei der Anmeldung und informiert Privathaushalte, wie mit der Anmeldung der Haushaltshilfe Steuern gespart werden können: hier
Hier geht es zur Anmeldung für einen gewerblichen Minijob oder einen Minijob im Privathaushalt.
Den kompletten Quartalsbericht finden Sie auf unserer Internetseite unter www.minijob-zentrale.de/quartalsbericht.
Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen, die so genannten Minijobs. Sie gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Zu diesem gehören weiterhin die Rentenversicherung, die Renten-Zusatzversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein eigenes medizinisches Kompetenznetz und die Seemannskasse.
Pressekontakt:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Tel. 0234 304-85200
presse@kbs.de