Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB)|15.05.2024
PRESSEMITTEILUNG
Krankenhausreform ist reformbedürftig
Mainz (kkdp)·Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, nimmt Stellung zum heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG):
Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform krankt an mehreren Webfehlern. Versprochen hat uns Minister Lauterbach eine Abkehr von der Fallpauschalen-Systematik, nun aber bekommen wir zwei parallele Vergütungssysteme, bei denen weiter die Fallzahlen im Vordergrund stehen. Die Vorhaltefinanzierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Etikettenschwindel: Weder die Verteilung der Vorhaltefinanzierung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist fallunabhängig gestaltet. Das ist nicht die Entlastung von ökonomischem Druck, die wir in den Krankenhäusern brauchen. Eine echte Entökonomisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird.
Wir fürchten, dass uns durch die Reform noch mehr Bürokratie ins Haus steht. Die geplante Finanzierung aus zwei äußerst komplexen Vergütungsanteilen wird umfangreiche Datenübermittlungen, Dokumentationen und Prüfungen auslösen. Auch wenn es weniger Prüfungen des Medizinischen Dienstes geben soll - am Ende werden wir uns mit mehr statt weniger bürokratischen Vorgaben herumschlagen müssen. Das kann und darf so nicht bleiben.
Was in der Diskussion auch völlig untergeht: Ein drastischer Abbau von Kapazitäten führt zwangsläufig zu Engpässen in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung. Wir können nicht erkennen, dass diese Folgen für den ärztlichen und fachärztlichen Nachwuchs bisher ausreichend bedacht worden sind.
Eine Krankenhausreform, die bewusst darauf angelegt ist, die Zahl der Leistungserbringer zu reduzieren, hat komplexe Folgen für die Patientenversorgung. Es ist völlig inakzeptabel, dass ein solcher Großversuch ohne flächendeckendes Versorgungskonzept, ohne vorherige Bedarfsanalyse und ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht werden soll.
Es bedarf zweifellos grundlegender Veränderungen. Eine Strukturreform, die stärker auf Kooperation der Krankenhäuser untereinander und auch auf eine Vernetzung der Sektoren ausgerichtet ist, ist sinnvoll. Es ist allerdings gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels ein Fehler, den Fokus isoliert auf Strukturen zu setzen, ohne die Auswirkungen auf das Personal zu bedenken. Nicht nur in Deutschland werden Pflegefachkräfte und Ärztinnen und Ärzte dringlich gesucht, auch in anderen vergleichbaren Ländern gibt es eine grenzüberschreitend große Nachfrage, die sich weiter verstärken wird.
Der Gesetzentwurf zur Krankenhausreform krankt an mehreren Webfehlern. Versprochen hat uns Minister Lauterbach eine Abkehr von der Fallpauschalen-Systematik, nun aber bekommen wir zwei parallele Vergütungssysteme, bei denen weiter die Fallzahlen im Vordergrund stehen. Die Vorhaltefinanzierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Etikettenschwindel: Weder die Verteilung der Vorhaltefinanzierung noch die Auszahlung an die Krankenhäuser ist fallunabhängig gestaltet. Das ist nicht die Entlastung von ökonomischem Druck, die wir in den Krankenhäusern brauchen. Eine echte Entökonomisierung kann nur dann gelingen, wenn die Vorhaltefinanzierung unabhängig von der Fallzahl erfolgt und das gesamte Personal in der direkten Patientenversorgung gegenfinanziert wird.
Wir fürchten, dass uns durch die Reform noch mehr Bürokratie ins Haus steht. Die geplante Finanzierung aus zwei äußerst komplexen Vergütungsanteilen wird umfangreiche Datenübermittlungen, Dokumentationen und Prüfungen auslösen. Auch wenn es weniger Prüfungen des Medizinischen Dienstes geben soll - am Ende werden wir uns mit mehr statt weniger bürokratischen Vorgaben herumschlagen müssen. Das kann und darf so nicht bleiben.
Was in der Diskussion auch völlig untergeht: Ein drastischer Abbau von Kapazitäten führt zwangsläufig zu Engpässen in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung. Wir können nicht erkennen, dass diese Folgen für den ärztlichen und fachärztlichen Nachwuchs bisher ausreichend bedacht worden sind.
Eine Krankenhausreform, die bewusst darauf angelegt ist, die Zahl der Leistungserbringer zu reduzieren, hat komplexe Folgen für die Patientenversorgung. Es ist völlig inakzeptabel, dass ein solcher Großversuch ohne flächendeckendes Versorgungskonzept, ohne vorherige Bedarfsanalyse und ohne Folgenabschätzung auf den Weg gebracht werden soll.
Es bedarf zweifellos grundlegender Veränderungen. Eine Strukturreform, die stärker auf Kooperation der Krankenhäuser untereinander und auch auf eine Vernetzung der Sektoren ausgerichtet ist, ist sinnvoll. Es ist allerdings gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels ein Fehler, den Fokus isoliert auf Strukturen zu setzen, ohne die Auswirkungen auf das Personal zu bedenken. Nicht nur in Deutschland werden Pflegefachkräfte und Ärztinnen und Ärzte dringlich gesucht, auch in anderen vergleichbaren Ländern gibt es eine grenzüberschreitend große Nachfrage, die sich weiter verstärken wird.
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