Bundesärztekammer|08.10.2025
PRESSEMITTEILUNG
Krankenhausanpassungsgesetz: Bundesärztekammer fordert verlässliche Perspektiven für die ärztliche Weiterbildung
Sorge bereitet der Bundesärztekammer vor allem die unzureichende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Die Planung auf Basis von Leistungsgruppen werde zwangsläufig zu einer stärkeren Zentralisierung weiterbildungsrelevanter Versorgungsinhalte führen. Daher seien verstärke Kooperationen von Krankenhäusern untereinander sowie mit Praxen und Medizinischen Versorgungszentren unverzichtbar. "Gerade hier verhindern arbeitsrechtliche Hürden praktikable Lösungen - insbesondere das Fehlen von Regelungen für die ärztliche Weiterbildung zum Beispiel bei der Arbeitnehmerüberlassung", so Reinhardt.
Kritisch bewertet die BÄK auch die vorgesehene Vorhaltevergütung. "Die Idee, versorgungsnotwendige Strukturen unabhängig von Fallzahlen zu finanzieren, ist richtig. In der jetzigen Ausgestaltung bleibt der Fallzahlbezug jedoch erhalten. Es drohen Fehlsteuerungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Die durch den im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufschub gewonnene Zeit muss daher für die Erarbeitung eines tragfähigen Konzeptes genutzt werden", warnt der BÄK-Präsident.
Auch beim sogenannten Grouper - dem Algorithmus zur Zuordnung von Fällen zu Leistungsgruppen - sieht die BÄK erheblichen Verbesserungsbedarf. "Gerade in großen Bereichen wie Innerer Medizin oder Chirurgie sind Fehlzuordnungen programmiert. Hier muss dringend nachgearbeitet werden", fordert Reinhardt.
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