KKH Kaufmännische Krankenkasse|08.07.2024

PRESSEMITTEILUNG

Anpassung des Beitragssatzes und neue Leistungen

Hannover (kkdp)·Verwaltungsrat beschließt Neuerungen zum 1. August 2024

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse erweitert erneut ihr Produktangebot mit einer Reihe neuer Leistungen. Zugleich hat die KKH die Anhebung ihres Zusatzbeitrages beschlossen, der ab dem 1. August bei 3,28 Prozent liegen wird. Insgesamt beträgt der neue Beitragssatz damit 17,88 Prozent. Beide Entscheidungen wurden im Rahmen der heutigen Sitzung des Verwaltungsrates der KKH getroffen und müssen noch von der zuständigen Aufsicht, dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), genehmigt werden.

Die Anpassung des Beitragssatzes ist auf unerwartet hohe Kostensteigerungen in der gesamten GKV zurückzuführen. Dies zeigt sich auch am Markt: Andere Krankenkassen haben ebenfalls bereits auf die Unterfinanzierung der GKV reagiert und ihre Beiträge angepasst. Kostentreiber sind vor allem Ausgaben im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich. Diese waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im vergangenen Jahr in dieser Dimension nicht absehbar.

Die KKH wird auch in Zukunft für ihre Versicherten ein kompetenter Partner in Gesundheitsfragen sein. Deshalb hat der Verwaltungsrat auch eine Ausweitung des Leistungsangebotes beschlossen. Dazu gehört unter anderem eine zusätzliche Kostenübernahme für die Professionelle Zahnreinigung. Weitere Erweiterungen umfassen den Bereich Osteopathie, die Hautkrebsvorsorge sowie eine Erhöhung der Zuschüsse für Gesundheitskurse.

Pressekontakt:

Daniela Preußner
Pressesprecherin
0511 2802-1610
presse@kkh.de


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