IKK e.V.|06.08.2025

STATEMENT

Chancen nutzen, Herausforderungen anpacken

Berlin (kkdp)·Statement des IKK e.V. anlässlich der heutigen Verabschiedung des "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" im Kabinett

Berlin, 6. August 2025 - Angesichts des demografischen Wandels und des spürbaren Fachkräftemangels sind jetzt entschlossene und wirkungsvolle Maßnahmen notwendig, um die pflegerische Versorgung nachhaltig zu sichern und auszubauen. Insofern begrüßen die Innungskrankenkassen die zügige Wiederaufnahme und Verabschiedung der Gesetzgebung zur Stärkung der Pflegekompetenz im Kabinett.

Bei dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege ist vor allem die Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen hervorzuheben, sofern sie die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht und insgesamt die Versorgung der zu Pflegenden qualitätsbasiert verbessert. Für eine erfolgreiche Umsetzung dieser Ziele ist es jedoch unerlässlich, bundeseinheitliche und klare Regelungen zu schaffen, um die einzelnen Leistungsbereiche der verschiedenen Berufsgruppen transparent und rechtssicher zu definieren und voneinander abzugrenzen. Hier besteht noch Verbesserungsbedarf; der Gesetzgeber ist gehalten, die entsprechenden Regelungen nachzuschärfen.


Die Stärkung innovativer und quartiersnaher Wohnformen sowie die Stärkung niedrigschwelliger Entlastungsangebote für die Zielgruppe der pflegenden An- und Zugehörigen sind weitere zukunftsweisende Schritte. Allerdings bräuchten die hierzu vorgesehenen Regelungen mehr Praxisnähe und weniger administrative Komplexität. Dabei spielen die Mitgestaltung und Verantwortung der Kommunen sowie ihre verbindliche Einbindung gemeinsam mit den Pflegekassen eine entscheidende Rolle!

Sofern der Gesetzesentwurf Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung enthält, werden diese unterstützt, wenn diese mehr Zeit für die eigentliche Pflegearbeit ermöglichen. Auch hier gilt jedoch die Prämisse, dass Entbürokratisierung zu keiner Zeit zu Qualitätseinbußen für die Betroffenen führen darf.

Zentral bleibt schließlich die Förderung von Prävention und Gesundheitsförderung im ambulanten Bereich. Dies trägt wesentlich zur Lebensqualität der Pflegebedürftigen bei und kann den Eintritt in die stationäre Pflege verzögern. Nicht vergessen werden darf darüber, dass Prävention in allen Lebenslagen zu denken ist und diese miteinander zu verbinden sind.

Pressekontakt:

Iris Kampf
Pressesprecherin
Tel.: +49 (0)30 202491-32
Mobil: +49 (0) 170 910 91 03
Fax: +49 (0)30 202491-50
iris.kampf@ikkev.de


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