Hartmannbund - Verband dt. Ärzte e. V.|02.06.2025

PRESSEMITTEILUNG

Dringend nötiger Gesundheitsschutz nach Fehlgeburt
Hartmannbund begrüßt gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten

Berlin (kkdp)·Ab dem 1. Juni 2025 können Frauen im Falle einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutzleistungen in Anspruch nehmen. Je nach Dauer der Schwangerschaft gelten gestaffelte Fristen, in denen der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss. "Diese wichtige Neuregelung würdigt die vulnerable Situation von Frauen nach einer Fehlgeburt. Der Verlust des ungeborenen Kindes kann auch weit vor der 24. Woche - dem bisherigen Geltungsbereich des Mutterschutzes - eine außerordentliche Belastung darstellen, die zur Genesung einen besonderen Schutz erfordert", so die Sprecherinnen des Ausschusses "Ärztinnen" im Hartmannbund Dr. med. Wenke Wichmann, Dr. Dr. med. Galina Fischer und Dr. med. Iris Illing. "Jetzt können betroffene Frauen den Schutz in Anspruch nehmen, den Sie in dieser Situation brauchen."

Positiv sei gleichzeitig, dass das Beschäftigungsverbot in Ausnahmefällen seitens der betroffenen Frau ausgesetzt werden kann, indem sie sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt. Das bedeute Selbstverantwortung und Selbstbestimmung - denn je nach individueller Situation könne es auch zur Genesung beitragen, den Arbeitsalltag aufrechtzuerhalten.

Prof. Dr. med. Volker Harth, Vorsitzender des Arbeitskreises "Gesundheitsdienste" im Hartmannbund, würdigt die Neuerung durch das Mutterschutzanpassungsgesetz als Fortschritt für ein geschlechtergerechtes Gesundheitssystem. "Wir freuen uns zu sehen, dass die Petition einer betroffenen Frau zu einer Gesetzesinitiative der Unionsparteien und schließlich zu dieser Neuregelung geführt hat. Das ist gelebte Demokratie und trägt zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei.

Pressekontakt:

Michael Rauscher, Hartmannbund
Tel.: 030 206208-11
Fax: 030 206208-711


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