Spitzenverband Bund der Krankenkassen|05.05.2026

PRESSEMITTEILUNG

Starker Anstieg Pflegebedürftigkeit - Zugang zur Pflege in den Blick nehmen

Berlin (kkdp)·Das 2017 neu eingeführte Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit hat sich zwar bewährt, aber gleichzeitig zu starken Verschiebungen im Zugang zu Pflegeleistungen geführt. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des IGES-Instituts, welche der GKV-Spitzenverband gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in Auftrag gegeben hatte.

Der Abschlussbericht stellt dar, dass die Zahl der gesetzlich Versicherten, die einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, in den Jahren seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs um ein Viertel (25,9 Prozent) gestiegen ist. Im Ergebnis haben deutlich mehr Personen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen, als damals prognostiziert worden war. Der Anteil der Pflegebedürftigen an den gesetzlich Versicherten ist von 2017 bis 2024 von 4,6 Prozent auf 7,6 Prozent gestiegen. Der Anstieg gründet jedoch nicht in der Alterung der Gesellschaft.

Laut Bericht ist die Hauptursache der seit 2017 stark gestiegenen Zahl von Leistungsbeziehenden eine vermehrte Beantragung von Pflegeleistungen durch im Durchschnitt jüngere und weniger stark beeinträchtigte Personen. Über drei Viertel (76,5 Prozent) der über 18-jährigen Antragstellenden erhalten im ambulanten Kontext einen niedrigen Pflegegrad (PG1 oder PG2) und bleiben dementsprechend lange im System.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: "Die positive Nachricht ist, dass der Zugang zur Pflege grundsätzlich gut funktioniert. Auch jüngere Menschen nehmen mittlerweile vermehrt Pflegeleistungen in Anspruch. Dazu tragen im Wesentlichen auch mehr und bessere Informationen sowie der Abbau von Vorurteilen gegenüber pflegebedürftigen Menschen bei. Der starke Anstieg der Leistungsbeziehenden insgesamt, den wir seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beobachten, stellt die Pflegeversicherung heute aber auch vor große Herausforderungen. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen. Seit der Reform 2017 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen von drei auf fast sechs Millionen in etwa verdoppelt und das liegt vor allem an der damaligen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Bei der Reform 2017 ist die Politik den Empfehlungen der Wissenschaft seinerzeit nicht gefolgt, sondern hat den Zugang zur Pflege großzügiger gestaltet als vorgeschlagen. Gerade in einem solidarischen System müssen wir aber darauf achten, dass diejenigen Hilfe bekommen, die wirklich darauf angewiesen sind, und das System zugleich finanzierbar bleibt. Daher sollte nun politisch die Frage erörtert werden, welche Rolle die wissenschaftlich seinerzeit empfohlene Ausgestaltung heute spielen soll."

Steigende Anträge auf Pflegeleistungen von jungen Menschen

Auch unter Kindern und Jugendlichen ist ein Anstieg der Erstanträge und Bewilligungen von Pflegeleistungen zu beobachten. Lag der Anteil der neu pflegebedürftigen unter 18jährigen Versicherten bei der Beantragung ambulanter Pflegeleistungen im Jahr 2018 noch bei 3,9 Prozent, stieg er bis 2024 auf 6,5 Prozent. Der Einfluss auf den Anstieg insgesamt ist wegen der relativ geringen Zahl von Betroffenen jedoch begrenzt. Vielfach spielen in dieser Altersgruppe psychische Erkrankungen und Problemlagen die entscheidende Rolle. Diese Auffälligkeit sollte genauer untersucht werden.

Überprüfung von Schwellenwerten ratsam

Der Bericht des IGES-Instituts empfiehlt eine Überprüfung der Schwellenwerte des Begutachtungsinstruments für die einzelnen Pflegegrade. Im Vorfeld der damaligen Pflegereform wurden die möglichen Folgen von sozialpolitischen Entscheidungen zwar wissenschaftlich untersucht, aber nur auf Antragstellenden der damaligen Zeit geschaut - nicht auf die Bevölkerung als Ganzes. Die tatsächlichen Folgen konnten somit - so der Schluss der Gutachter - nicht ausreichend abgeschätzt werden. Die Gutachter ziehen das Fazit, dass vor allem eine Anpassung der Bewertungssystematik an die von den Expertengremien vor der Pflegereform des Jahres 2017 empfohlenen Einstellungen geprüft werden sollte.

Pressekontakt:

Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
presse@gkv-spitzenverband.de


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