Spitzenverband Bund der Krankenkassen|05.04.2023
STATEMENT
Pflegegesetz springt zu kurz
Berlin (kkdp)·Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes durch die Bundesregierung erklärt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:
"Mit dem vorliegenden Pflegegesetz greift die Bundesregierung einige Reformbedarfe der Pflegeversicherung bestenfalls ansatzweise auf, springt aber deutlich zu kurz und verfehlt die selbstgesetzten Ziele aus dem Koalitionsvertrag.
Die über 73 Millionen Versicherten in Deutschland haben ein Recht auf gute Pflege. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten müssen sich die Menschen auf die soziale Pflegeversicherung als einen Stabilitätsanker verlassen können. Wenn das Vertrauen schwindet, dass die Pflegeversicherung jedem Einzelnen von uns im Falle eines Falles ausreichend hilft, hat dies Folgen für das Vertrauen in die Möglichkeiten der gesellschaftlichen und staatlichen Schutzfunktion insgesamt.
Die Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen sind dringend aufgerufen, im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren die erheblichen Mängel im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu korrigieren.
Über fünf Milliarden Euro an Corona bedingten Mehrausgaben hat sich der Staat von der Pflegeversicherung, und damit aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden, finanzieren lassen. Würde er dieses Geld erstatten, müsste es die von der Regierung geplante Beitragserhöhung am 1. Juli nicht geben. Hinzu kommen jährliche Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen, wie die knapp vier Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger. Allein über die beiden genannten Punkte könnte die Pflegeversicherung in diesem Jahr um rund 9 Milliarden Euro entlastet werden. Alles was dafür notwendig wäre ist, dass der Staat die Leistungen, die die Pflegeversicherung in seinem Auftrag erbringt, korrekt gegenfinanziert."
Dokumente und Links
"Mit dem vorliegenden Pflegegesetz greift die Bundesregierung einige Reformbedarfe der Pflegeversicherung bestenfalls ansatzweise auf, springt aber deutlich zu kurz und verfehlt die selbstgesetzten Ziele aus dem Koalitionsvertrag.
Die über 73 Millionen Versicherten in Deutschland haben ein Recht auf gute Pflege. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten müssen sich die Menschen auf die soziale Pflegeversicherung als einen Stabilitätsanker verlassen können. Wenn das Vertrauen schwindet, dass die Pflegeversicherung jedem Einzelnen von uns im Falle eines Falles ausreichend hilft, hat dies Folgen für das Vertrauen in die Möglichkeiten der gesellschaftlichen und staatlichen Schutzfunktion insgesamt.
Die Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen sind dringend aufgerufen, im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren die erheblichen Mängel im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu korrigieren.
Über fünf Milliarden Euro an Corona bedingten Mehrausgaben hat sich der Staat von der Pflegeversicherung, und damit aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden, finanzieren lassen. Würde er dieses Geld erstatten, müsste es die von der Regierung geplante Beitragserhöhung am 1. Juli nicht geben. Hinzu kommen jährliche Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen, wie die knapp vier Milliarden Euro für Sozialversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger. Allein über die beiden genannten Punkte könnte die Pflegeversicherung in diesem Jahr um rund 9 Milliarden Euro entlastet werden. Alles was dafür notwendig wäre ist, dass der Staat die Leistungen, die die Pflegeversicherung in seinem Auftrag erbringt, korrekt gegenfinanziert."
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Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
Fax 030-20628884201
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