Spitzenverband Bund der Krankenkassen|27.11.2023
STATEMENT
Im Gespräch mit Karl Lauterbach: Die Krankenhausreform auf dem Prüfstand
Berlin (kkdp)·Wenige Tage, nachdem der Bundesrat das Krankenhaustransparenzgesetz vorerst stoppte, diskutierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 27. November 2023 bei GKV Now mit Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, über die schwierige Reform.
Karl Lauterbach stellte klar, dass er zwar über das Votum der Länder zum Krankenhaustransparenzgesetz enttäuscht sei, aber weiterhin viele Gemeinsamkeiten mit seinen Landeskolleginnen und -kollegen sehe, um die Krankenhausreform insgesamt zum Erfolg zu bringen. Stefanie Stoff-Ahnis zeigte sich angesichts der bisherigen Verhandlungen weit weniger optimistisch.
Sie stellte klar, dass es eigentlich die Bundesländer selbst seien, die die Reform bräuchten und mit ihrem Bundesratsvotum nun am Ast sägten, auf dem sie selber säßen. Klar sei, dass es dringend eine Reform brauche, um endlich eine bedarfsnotwendige und qualitätsgestützte Versorgung in Deutschland zu erreichen. Da im Krankenhaustransparenzgesetz die notwendigen Vorarbeiten für die spätere Krankenhausreform enthalten seien, bringe der Stopp dieses Gesetzes nun den Reformzeitplan ins Wanken. Der Bundesgesundheitsminister teilt diese Bedenken, zeigte sich aber optimistisch, dass es im Vermittlungsausschuss schnell zu einer Einigung kommen und das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen werden wird. Bei einem Treffen im Januar wollen Bundesgesundheitsministerium, Ländern und die Fraktionen der Ampelkoalition dann den Referentenentwurf für die Krankenhausreform erarbeiten.
Wie einer der derzeitigen Streitpunkte, nämlich die von den Ländern geforderten Ausnahmeregelung von der Leistungsgruppenzuteilung und der damit in Verbindung stehenden Vergütung, gelöst werden können, ist unklar. Für Stefanie Stoff-Ahnis und Karl Lauterbach waren sich einig, dass eine Versorgung auch auf dem Land jederzeit sichergestellt sein muss. Ausnahmen von Qualitätsanforderungen können aber nicht dauerhaft gelten und damit quasi zur Regel werden.
Karl Lauterbach stellte klar, dass er zwar über das Votum der Länder zum Krankenhaustransparenzgesetz enttäuscht sei, aber weiterhin viele Gemeinsamkeiten mit seinen Landeskolleginnen und -kollegen sehe, um die Krankenhausreform insgesamt zum Erfolg zu bringen. Stefanie Stoff-Ahnis zeigte sich angesichts der bisherigen Verhandlungen weit weniger optimistisch.
Sie stellte klar, dass es eigentlich die Bundesländer selbst seien, die die Reform bräuchten und mit ihrem Bundesratsvotum nun am Ast sägten, auf dem sie selber säßen. Klar sei, dass es dringend eine Reform brauche, um endlich eine bedarfsnotwendige und qualitätsgestützte Versorgung in Deutschland zu erreichen. Da im Krankenhaustransparenzgesetz die notwendigen Vorarbeiten für die spätere Krankenhausreform enthalten seien, bringe der Stopp dieses Gesetzes nun den Reformzeitplan ins Wanken. Der Bundesgesundheitsminister teilt diese Bedenken, zeigte sich aber optimistisch, dass es im Vermittlungsausschuss schnell zu einer Einigung kommen und das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen werden wird. Bei einem Treffen im Januar wollen Bundesgesundheitsministerium, Ländern und die Fraktionen der Ampelkoalition dann den Referentenentwurf für die Krankenhausreform erarbeiten.
Wie einer der derzeitigen Streitpunkte, nämlich die von den Ländern geforderten Ausnahmeregelung von der Leistungsgruppenzuteilung und der damit in Verbindung stehenden Vergütung, gelöst werden können, ist unklar. Für Stefanie Stoff-Ahnis und Karl Lauterbach waren sich einig, dass eine Versorgung auch auf dem Land jederzeit sichergestellt sein muss. Ausnahmen von Qualitätsanforderungen können aber nicht dauerhaft gelten und damit quasi zur Regel werden.
Pressekontakt:
Florian Lanz
GKV-Spitzenverband, Pressesprecher
Telefon 030-206288-4201
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