Freie Ärzteschaft e.V.|16.08.2024
PRESSEMITTEILUNG
Wartezeiten auf Arzttermine werden länger - Patienten müssen mehr Leistungen selbst tragen
Dramatische Unterfinanzierung der ambulanten Medizin
Die Abschaffung der Neupatientenregelung zu Beginn 2023, die Gesundheitsminister Lauterbach verantworte, habe zu Einnahmeverlusten bei vielen Arztgruppen geführt. "Die massiven Kostensteigerungen bei den Ärzten in den Jahren 2021 bis 2023 wurden ohnehin nicht annähernd gegenfinanziert, was bereits zur Ausdünnung von Terminen und des Leistungsspektrums der Praxen geführt hat", erläutert Dietrich weiter.
Ein Fortschreiten der Unterfinanzierung sei auch mit der diesjährigen Honorarrunde zu erwarten, bei der die Behörde Kassenärztliche Bundesvereinigung gegenüber den Krankenkassen aufgrund seit Jahren budgetierender gesetzlicher Vorgaben praktisch kein Verhandlungsmandat habe. "Die Kassen haben für 2025 ein Plus von 1,6% angeboten - dies offenbart einen eklatanten Widerspruch zur Forderung mancher gesetzlichen Kassen nach schnelleren Arztterminen. Wenn die Unterfinanzierung zunimmt, nehmen auch Wartezeiten zu", stellt der FÄ-Vorsitzende fest.
Behandlung von Patienten schlechter honoriert als die Behandlung von Tieren - Lauterbach beklagt eigenes Handeln
"Wenn Herr Lauterbach das Gesundheitswesen als ´ziemlich kaputt´ bezeichnet, dann zielt er möglicherweise auch darauf ab, dass die Behandlung von Patienten fast durchgängig schlechter honoriert wird als etwa die Behandlung von Tieren beim Tierarzt. Dann ist es aber seine Aufgabe, endlich eine grundlegende Systemreform anzugehen. Stattdessen beklagt er die Budgetierung ärztlicher Leistungen, und setzt sie zugleich fort, beklagt Bürokratie, die sein Ministerium selber geschaffen hat, demotiviert die am Patienten Tätigen und plant Doppelstrukturen wie 24-Stunden-Notdienste und mehr Telemedizin - Formate, die keinen Facharztstandard gewährleisten können und die in vielen Fällen Doppelbehandlungen auslösen", kritisiert Dietrich.
Kluft zwischen "ausreichender Behandlung" gemäß Sozialgesetzbuch und "guter Behandlung" wächst mit zunehmender Unterfinanzierung
Während in anderen Bereichen der Gesellschaft stets höchste Qualitätsnormen gelten, ist nach Meinung von Wieland Dietrich verstärkt darauf hinzuweisen, dass Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur "ausreichend" sein dürfen (Sozialgesetzbuch V §12). Jeder Standard, der das Maß des "Ausreichenden" überschreitet, ist vom Patienten selbst zu tragen. Bei der inzwischen dramatischen Unterfinanzierung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sei dieses Faktum deutlich zu betonen.
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