Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V.|02.06.2025
PRESSEMITTEILUNG
Erstzugangsrecht zu Psychotherapie ist nicht verhandelbar!
Berlin (kkdp)·Psychotherapeut*innen: Primärarztsystem bringt Nachteile für Patient*innen
"Das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie ist für uns Psychotherapeut*innen und für unsere Patient*innen nicht verhandelbar!" - Diesen eindeutigen Appell richten psychotherapeutische Verbände an das Bundesgesundheitsministerium. Auch in einem Primärarztsystem, wie es derzeit geplant ist, müsse der niedrigschwellige, direkte Zugang zur Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleiben und Menschen mit psychischen Erkrankungen zeitnah zur Verfügung stehen. Die Verbände vertreten insgesamt über 50.000 ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Weiterbildung. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP) betonen zudem, dass die Steuerung in den psychotherapeutischen Praxen durch die Psychotherapeutische Sprechstunde bereits jetzt funktioniere. Verbändevertreter*innen haben sich hierzu auch zuletzt auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) positioniert. In einem Positionspapier der KBV wird diesem Anliegen Rechnung getragen und eine Ausnahmeregelung für die Psychotherapeut*innen im geplanten Primärarztsystem gefordert. Nun gilt es, in Gesprächen die Gesundheitspolitiker*innen der neuen Legislatur des Bundestags zu überzeugen.
Neue bürokratische Hürden für Patient*innen
Tausende Patient*innen wenden sich jeden Tag auf der Suche nach Hilfe an psychotherapeutische Praxen. Die innere Hürde, sich mit den eigenen Problemen an eine*n Psychotherapeut*in zu wenden, ist oft sehr groß, und es braucht dafür einen großen Vertrauensbonus. Mit der Einführung einer Primärärztlichen Steuerung würde für Patient*innen eine weitere bürokratische Hürde aufgebaut. Diese müssten zunächst eine Überweisung einholen und bereits vorab ihre Probleme in der hausärztlichen Praxis offenbaren. Der niedrigschwellige und überweisungsfreie Zugang zur Psychotherapie ist gesetzlich geregelt. Alles andere wäre ein Rückschritt und eine Verschlechterung der Versorgung.
Steuerung durch Hausarztpraxen fraglich
Psychotherapeut*innen sind für ihre Patient*innen hinsichtlich psychischer Probleme oft die ersten und zentralen Ansprechpartner*innen. Es ist fraglich, ob die zwei Millionen Neupatient*innen pro Jahr in den Hausarztpraxen tatsächlich auch zeitnah eine Überweisung bekämen. Denn schon jetzt sind über 5.000 Vertragsarztsitze für Hausärzt*innen unbesetzt - insbesondere in ländlichen Gebieten.
Parallelbehandlung in Psychotherapie nicht möglich
Mit einer Steuerung durch die Hausärzt*innen sollen Doppeluntersuchungen und Parallelbehandlungen bei Fachärzt*innen vermieden werden, um die maximale Kapazität für die Versorgung bereitstellen zu können. Das ist ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages. Doch in der Psychotherapie ist eine Parallelbehandlung gar nicht möglich. Therapien sind durch die Krankenkassen genehmigungspflichtig, so dass immer nur eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann. Zudem wird bei Langzeittherapien ein*e externe*r Gutachter*in eingeschaltet, der/die die Notwendigkeit für eine Fortführung der Behandlung prüft. Mit dem Antrags- und Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen bzw. dem Gutachtenverfahren wird also die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft, die vom Gesetzgeber gewünscht wird.
Patient*innen werden schon durch Sprechstunde gesteuert
Steuerung hat aber auch eine inhaltliche Funktion: Es sollen die "richtigen" Störungen und Patient*innen behandelt werden. Seit 2017 klären Psychotherapeut*innen in der Psychotherapeutischen Sprechstunde, ob eine Therapie nötig ist bzw. wie die Patient*innen weiter vorgehen sollten. Es wurde damit ein niedrigschwelliger und kurzfristiger Zugang zu Psychotherapie geschaffen. Eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ergab, dass 40 Prozent der Patient*innen im Anschluss an die Sprechstunden innerhalb eines Jahres keine weiteren psychotherapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen. Die übrigen Patient*innen erhalten zum Teil zeitnah in derselben Praxis einen Therapieplatz oder müssen noch einige Zeit warten. Die Steuerung in den psychotherapeutischen Praxen funktioniert also.
"Das Erstzugangsrecht zur Psychotherapie ist für uns Psychotherapeut*innen und für unsere Patient*innen nicht verhandelbar!" - Diesen eindeutigen Appell richten psychotherapeutische Verbände an das Bundesgesundheitsministerium. Auch in einem Primärarztsystem, wie es derzeit geplant ist, müsse der niedrigschwellige, direkte Zugang zur Psychotherapeutischen Sprechstunde erhalten bleiben und Menschen mit psychischen Erkrankungen zeitnah zur Verfügung stehen. Die Verbände vertreten insgesamt über 50.000 ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie Psychotherapeut*innen in Ausbildung und Weiterbildung. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), die Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT), die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und die Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland (VAKJP) betonen zudem, dass die Steuerung in den psychotherapeutischen Praxen durch die Psychotherapeutische Sprechstunde bereits jetzt funktioniere. Verbändevertreter*innen haben sich hierzu auch zuletzt auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) positioniert. In einem Positionspapier der KBV wird diesem Anliegen Rechnung getragen und eine Ausnahmeregelung für die Psychotherapeut*innen im geplanten Primärarztsystem gefordert. Nun gilt es, in Gesprächen die Gesundheitspolitiker*innen der neuen Legislatur des Bundestags zu überzeugen.
Neue bürokratische Hürden für Patient*innen
Tausende Patient*innen wenden sich jeden Tag auf der Suche nach Hilfe an psychotherapeutische Praxen. Die innere Hürde, sich mit den eigenen Problemen an eine*n Psychotherapeut*in zu wenden, ist oft sehr groß, und es braucht dafür einen großen Vertrauensbonus. Mit der Einführung einer Primärärztlichen Steuerung würde für Patient*innen eine weitere bürokratische Hürde aufgebaut. Diese müssten zunächst eine Überweisung einholen und bereits vorab ihre Probleme in der hausärztlichen Praxis offenbaren. Der niedrigschwellige und überweisungsfreie Zugang zur Psychotherapie ist gesetzlich geregelt. Alles andere wäre ein Rückschritt und eine Verschlechterung der Versorgung.
Steuerung durch Hausarztpraxen fraglich
Psychotherapeut*innen sind für ihre Patient*innen hinsichtlich psychischer Probleme oft die ersten und zentralen Ansprechpartner*innen. Es ist fraglich, ob die zwei Millionen Neupatient*innen pro Jahr in den Hausarztpraxen tatsächlich auch zeitnah eine Überweisung bekämen. Denn schon jetzt sind über 5.000 Vertragsarztsitze für Hausärzt*innen unbesetzt - insbesondere in ländlichen Gebieten.
Parallelbehandlung in Psychotherapie nicht möglich
Mit einer Steuerung durch die Hausärzt*innen sollen Doppeluntersuchungen und Parallelbehandlungen bei Fachärzt*innen vermieden werden, um die maximale Kapazität für die Versorgung bereitstellen zu können. Das ist ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages. Doch in der Psychotherapie ist eine Parallelbehandlung gar nicht möglich. Therapien sind durch die Krankenkassen genehmigungspflichtig, so dass immer nur eine Behandlung in Anspruch genommen werden kann. Zudem wird bei Langzeittherapien ein*e externe*r Gutachter*in eingeschaltet, der/die die Notwendigkeit für eine Fortführung der Behandlung prüft. Mit dem Antrags- und Genehmigungsverfahren durch die Krankenkassen bzw. dem Gutachtenverfahren wird also die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft, die vom Gesetzgeber gewünscht wird.
Patient*innen werden schon durch Sprechstunde gesteuert
Steuerung hat aber auch eine inhaltliche Funktion: Es sollen die "richtigen" Störungen und Patient*innen behandelt werden. Seit 2017 klären Psychotherapeut*innen in der Psychotherapeutischen Sprechstunde, ob eine Therapie nötig ist bzw. wie die Patient*innen weiter vorgehen sollten. Es wurde damit ein niedrigschwelliger und kurzfristiger Zugang zu Psychotherapie geschaffen. Eine Evaluation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ergab, dass 40 Prozent der Patient*innen im Anschluss an die Sprechstunden innerhalb eines Jahres keine weiteren psychotherapeutischen Leistungen in Anspruch nehmen. Die übrigen Patient*innen erhalten zum Teil zeitnah in derselben Praxis einen Therapieplatz oder müssen noch einige Zeit warten. Die Steuerung in den psychotherapeutischen Praxen funktioniert also.
Pressekontakt:
Hans Strömsdörfer
Pressesprecher
presse@dptv.de
Mobil: 0157 73744828
Telefon: 030 23500927
Fax 030 235009-44