Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|11.07.2024
PRESSEMITTEILUNG
DKG legt 3-Punkte-Plan vor
Drei Maßnahmen zur Rettung der Krankenhausreform
Berlin (kkdp)·Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) legt einen 3-Punkte-Plan vor, um die große Krankenhausreform noch zu einem Erfolg führen zu können. Dazu erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß:
"Wir brauchen diese Krankenhausreform, aber wesentliche Teile des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung sind in der Praxis so nicht umsetzbar und müssen nachjustiert werden. Die Reform ist notwendig und unabdingbar. Kliniken und auch Bundesländer sind bereit, sich dem durchaus auch schwierigen Prozess der Transformation zu stellen. Krankenhausstandorte werden sich verändern müssen. Es wird Fusionen und Umwandlungen geben. Aber dazu braucht es einen Vorschlag, der den Kliniken verlässliche Perspektiven bietet, der aber vor allen Dingen auch die Versorgung in allen Regionen dauerhaft sichert. Wir brauchen für die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform den Konsens zwischen Bund und Ländern und den betroffenen Akteuren. Deshalb haben wir einen 3-Punkte-Plan erarbeitet, der die zentralen Dissenspunkte auflöst.
Wir fordern, dass in einer ersten Phase der Transformation bis Ende 2026 die Landeskrankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen als Grundlage für alle Bundesländer genommen wird. Für die vom Bund geplanten weiteren Eingriffe, wie Mindestfallzahlen, verschärfte Personalvorgaben oder Einschränkungen bei der Kooperation von Krankenhausstandorten, gibt es heute weder Auswirkungsanalysen noch Erfahrungswerte. Diese Themen sollten in einer weiteren Phase der Reform ab dem Jahr 2027 besprochen und entschieden werden.
Da das System der Vorhaltefinanzierung, wie es jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist, den politischen Zielen nicht gerecht wird, brauchen wir andere Lösungen zur Existenzsicherung von Grundversorgungskrankenhäusern und zur Konzentration komplexer Leistungen. Schon heute gibt es im Finanzierungssystem Instrumente, die tatsächlich fallzahlunabhängig sind und wesentlich weniger komplex und bürokratisch sind als das im KHVVG geplante Konzept.
Drittens braucht es eine echte Entbürokratisierungsoffenisve. Eine wirkliche Entbürokratisierung mit konkreten und sofort umsetzbaren Schritten wäre ein maßgeblicher Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und eine tatsächliche Chance zu Kostensenkung in den Krankenhäusern. Auch hier legen wir etwas vor, was Bund und Länder für ihre Verhandlungen nutzen können. Ohne eine Änderung würde das KHVVG dagegen zu noch mehr Bürokratie führen."
Der 3-Punkte-Plan ist als Anlage beigefügt (PDF, 151 KB).
"Wir brauchen diese Krankenhausreform, aber wesentliche Teile des vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung sind in der Praxis so nicht umsetzbar und müssen nachjustiert werden. Die Reform ist notwendig und unabdingbar. Kliniken und auch Bundesländer sind bereit, sich dem durchaus auch schwierigen Prozess der Transformation zu stellen. Krankenhausstandorte werden sich verändern müssen. Es wird Fusionen und Umwandlungen geben. Aber dazu braucht es einen Vorschlag, der den Kliniken verlässliche Perspektiven bietet, der aber vor allen Dingen auch die Versorgung in allen Regionen dauerhaft sichert. Wir brauchen für die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform den Konsens zwischen Bund und Ländern und den betroffenen Akteuren. Deshalb haben wir einen 3-Punkte-Plan erarbeitet, der die zentralen Dissenspunkte auflöst.
Wir fordern, dass in einer ersten Phase der Transformation bis Ende 2026 die Landeskrankenhausplanung des Landes Nordrhein-Westfalen als Grundlage für alle Bundesländer genommen wird. Für die vom Bund geplanten weiteren Eingriffe, wie Mindestfallzahlen, verschärfte Personalvorgaben oder Einschränkungen bei der Kooperation von Krankenhausstandorten, gibt es heute weder Auswirkungsanalysen noch Erfahrungswerte. Diese Themen sollten in einer weiteren Phase der Reform ab dem Jahr 2027 besprochen und entschieden werden.
Da das System der Vorhaltefinanzierung, wie es jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen ist, den politischen Zielen nicht gerecht wird, brauchen wir andere Lösungen zur Existenzsicherung von Grundversorgungskrankenhäusern und zur Konzentration komplexer Leistungen. Schon heute gibt es im Finanzierungssystem Instrumente, die tatsächlich fallzahlunabhängig sind und wesentlich weniger komplex und bürokratisch sind als das im KHVVG geplante Konzept.
Drittens braucht es eine echte Entbürokratisierungsoffenisve. Eine wirkliche Entbürokratisierung mit konkreten und sofort umsetzbaren Schritten wäre ein maßgeblicher Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung und eine tatsächliche Chance zu Kostensenkung in den Krankenhäusern. Auch hier legen wir etwas vor, was Bund und Länder für ihre Verhandlungen nutzen können. Ohne eine Änderung würde das KHVVG dagegen zu noch mehr Bürokratie führen."
Der 3-Punkte-Plan ist als Anlage beigefügt (PDF, 151 KB).
Pressekontakt:
Joachim Odenbach, Tel. 39801-1020
pressestelle@dkgev.de