Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG|10.04.2025
PRESSEMITTEILUNG
Zum Koalitionsvertrag
Neustart in der Gesundheitspolitik ist eine Chance
Positiv ist, dass die dringend notwendigen Mittel zur Deckung der Lücke aus den Jahren 2022 und 2023, die benötigt werden, um die Strukturen zur Gestaltung einer planvollen neuen Krankenhauslandschaft stabilisieren zu können, auch in der Endfassung des Koalitionsvertrages enthalten sind. Zwar handelt es sich dabei bedauerlicherweise nur um eine einmalige Zahlung und nicht um eine strukturelle Hilfe - dennoch zeigt sie, dass sich die Koalition der wirtschaftlich dramatischen Lage vieler Kliniken bewusst ist. Die Auszahlung dieser Sofort-Transformationskosten muss allerdings schnell und möglichst noch im ersten Halbjahr 2025 erfolgen.
Im Mittelpunkt aller Akteure im Gesundheitswesen - insbesondere der Krankenhäuser - steht das klare Bekenntnis zur Entbürokratisierung. Die neue Regierung muss dieses Versprechen endlich ernst nehmen. In den vergangenen drei Jahren blieb es bei Sonntagsreden, während der bürokratische Aufwand stetig zunahm. Es ist höchste Zeit, die Bürokratie spürbar abzubauen. Schon eine Stunde weniger Bürokratie pro Tag würde Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte erheblich entlasten - und damit nicht nur zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen, sondern auch die Motivation und Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen steigern.
Wir begrüßen auch, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag den Reformbedarf bei der Krankenhausreform anerkennt. Die Grundidee und die Ziele der beabsichtigten Strukturreform unterstützen wir weiterhin. Wir haben stets betont, dass es Strukturanpassungen in der Krankenhauslandschaft braucht, um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen. Doch in ihrer aktuellen Form - wie sie das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorsieht - erreicht die Reform die politischen Ziele nicht. Besonders kritisch sehen wir die geplante Vorhaltefinanzierung. In der jetzigen Ausprägung hätte sie fatale Auswirkungen und würde zu Engpässen und Wartelisten in der medizinischen Versorgung führen. Es ist daher unerlässlich, die Einführung dieses verfehlten Instruments sofort auszusetzen und es kritisch zu prüfen. Gut ist, dass klar benannt wird, dass die 60 Leistungsgruppen aus NRW plus die zusätzliche Leistungsgruppe Traumatologie als Grundlage für die Planung genommen werden.
Wir sehen dem gesundheitspolitischen Neustart mit Zuversicht entgegen und hoffen, dass die neue Regierung rasch ins Amt kommt. Die Kliniken stehen für einen konstruktiven Dialog bereit und bringen ihre Expertise gern in die anstehenden Diskussionen ein.
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