Bundespsychotherapeutenkammer|07.10.2026
PRESSEMITTEILUNG
Entschließung für Psychotherapie patientenorientiert umsetzen
Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Entschließung zur Psychotherapie konsequenter patientenorientiert umzusetzen. Damit soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG), das psychotherapeutische Leistungen deckelt, für besonders vulnerable Patient*innen geändert und korrigiert werden.
Die BPtK begrüßt, dass sämtliche Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie extrabudgetär vergütet werden sollen. "Diese Maßnahme aus der Entschließung ist enorm wichtig, weil sie drohende Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen wirksam verhindert", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
Zugleich sind aus Sicht der BPtK weitere Korrekturen zwingend erforderlich. "Die geplanten Ausnahmeregelungen für schwer psychisch erkrankte und dringend behandlungsbedürftige Menschen setzen sehr richtige Ziele. Aber noch fehlt eine in sich stimmige Umsetzung", sagt Benecke. Deshalb fordert die BPtK, dringliche Behandlungsfälle nicht auf die psychotherapeutische Akutbehandlung zu beschränken, sondern bei festgestellter Dringlichkeit auch die Richtlinienpsychotherapie und kurze stabilisierende Kontakte extrabudgetär zu vergüten. Die BPtK kritisiert, dass Behandlungen nur dann extrabudgetär vergütet werden sollen, wenn sie über die Terminservicestelle vermittelt worden sind. Diese Regel schafft zusätzliche Hürden und bindet unnötig Ressourcen. "Wer dringend Hilfe braucht, darf nicht durch Budgetgrenzen und zusätzliche, starre Vermittlungshürden ausgebremst werden", sagt Benecke.
Richtigerweise soll die vorgesehene extrabudgetäre Vergütung die psychotherapeutischen Leistungen für schwer psychisch erkrankte Patient*innen stärken. Um den weiteren Aufbau regionaler Netzverbünde patientenorientiert zu unterstützen, sollten aber auch Leistungen der Koordination, Fallbesprechung und Vernetzung extrabudgetär vergütet werden. Zudem wäre es kohärent, die Ermächtigungen zur psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung vulnerabler Patient*innen gemäß Ärzte-Zulassungsverordnung einzubeziehen, insbesondere mit Blick auf die Versorgung in strukturschwachen Regionen.
Darüber hinaus fordert die BPtK, gruppenpsychotherapeutische Leistungen extrabudgetär zu vergüten. "Dem kontinuierlichen Ausbau dieses wirksamen und effizienten Behandlungsangebots würde die Budgetierung den Boden entziehen. Wer diese Form der Versorgung fördern will, muss hier nachsteuern", so Dr. Benecke.
Die BPtK fordert nachdrücklich, dass die mit dem GKV-BStabG beschlossene Streichung der Angemessenheitsprüfung für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen dringend korrigiert werden muss.
Hintergrund des Regelungsvorschlags ist, dass psychotherapeutische Leistungen gemäß dem GKV-BStabG ab 2027 wieder aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt werden sollen. Die damit verbundene Deckelung droht, Behandlungskapazitäten zu verringern und Wartezeiten zu verlängern. Mit der Umsetzung der parallel zu diesem Gesetz auf den Weg gebrachten Entschließung sollen die Folgen der geplanten Budgetierung für besonders vulnerable Patient*innengruppen abgemildert werden. Die BPtK sieht mit Sorge, dass die Entschließung für die psychotherapeutische Versorgung Erwachsener insgesamt weiterhin keinen ausreichenden Schutz vorsieht.
Die BPtK hat den Regierungsfraktionen und dem Bundesgesundheitsministerium konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Entschließung und Ergänzung der Regelungen des Änderungsantrags vorgelegt. Dieser wird am 7. Oktober im Gesundheitsausschuss beraten; die Beschlussfassung ist für den 14. Oktober im Rahmen des Notfallreformgesetzes vorgesehen.
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