Bundesministerium für Arbeit und Soziales|01.07.2022

PRESSEMITTEILUNG

Renten steigen deutlich

Berlin (kkdp)·Die Renten werden zum 1. Juli 2022 erhöht und außerdem zwei Verabredungen aus dem Koalitionsvertrag zur Rente umgesetzt - der sogenannte Nachholfaktor wird wieder eingesetzt und Verbesserungen für die Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten umgesetzt.

Im Einzelnen

Der für die alten Länder maßgebliche aktuelle Rentenwert steigt zum 1. Juli 2022 von 34,19 Euro um 1,83 Euro auf 36,02 Euro an. Dies entspricht einem Anpassungssatz von 5,35 Prozent. Diese außerordentlich hohe Rentenanpassung ist vor allem Folge der sehr guten Lohnentwicklung im letzten Jahr.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes steigt der für die neuen Länder maßgebliche aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2022 von aktuell 33,47 Euro um 2,05 Euro auf 35,52 Euro. Dies entspricht einem Anpassungssatz von 6,12 Prozent. Die Rentenangleichung schreitet damit weiter voran, der aktuelle Rentenwert (Ost) liegt ab dem 1. Juli bei 98,6 Prozent des in den alten Ländern maßgeblichen aktuellen Rentenwerts.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: "Heute ist ein guter Tag für Rentnerinnen und Rentner, denn ihre Renten steigen ab 1. Juli deutlich. Das zeigt: Die gesetzliche Rente ist stark und stabil. Damit das so bleibt, sind zwei Dinge wichtig. Zum einen will ich das Rentenniveau dauerhaft stabil halten. Zum anderen muss am Arbeitsmarkt alles getan werden, um die gesetzliche Rente zu festigen. Je mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter die Chance auf Arbeit mit anständigen Löhnen haben, desto stabiler ist auch das Alterssicherungssystem. Für eine stabile Rente, auf die sich alle verlassen können, werde ich noch in diesem Jahr die Weichen neu stellen."

Erwerbsminderungsrente

Die neue Verbesserung richtet sich an Menschen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 in einem maschinellen Verfahren ohne Antragstellung einen pauschalen Zuschlag zur Rente, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft (7,5 Prozent für Zugänge vor dem 1. Juli 2014 und 4,5 Prozent für Zugänge ab dem 1. Juli 2014 der jeweiligen Rente am 30. Juni 2024). Viele frühere Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner befinden sich jedoch bereits im Altersrentenbezug. Deshalb werden neben solchen laufenden Erwerbsminderungsrenten auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen unmittelbar zuvor bereits eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde. Insgesamt sollen rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.

Weitere Informationen

Pressekontakt:

Lena Daldrup, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 18 527-2190
Telefax: +49 30 18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de


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