Bundesministerium für Arbeit und Soziales|30.11.2022

PRESSEMITTEILUNG

Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht 2022 und Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze

Berlin (kkdp)·Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jedes Jahr im November über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beruht ebenfalls auf einem gesetzlichen Auftrag und dokumentiert alle vier Jahre die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: "Die Rentenversicherung ist gut aufgestellt. Ich freue mich sehr, dass es uns - entgegen vieler Prognosen - gelungen ist, den Beitragssatz länger als erwartet stabil zu halten. Es ist gerade in diesen Tagen eine gute Nachricht, dass arbeitende Menschen sich darauf verlassen können, dass der Beitragssatz nicht steigt. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es uns gelungen ist, den Arbeitsmarkt auch in Krisenzeiten stabil zu halten. Die Rentnerinnen und Rentner können im nächsten Sommer erneut mit einer spürbaren Rentenerhöhung rechnen. Denn in diesem Jahr konnten wir vielerorts gute Lohnentwicklungen verzeichnen und mir ist wichtig, dass davon auch die Rente profitiert."

Zum Rentenversicherungsbericht 2022:

Der Rentenversicherungsbericht zeigt die kurz- und längerfristige Entwicklung der Rentenfinanzen auf. Die wichtigsten Ergebnisse sind:

Für Ende 2022 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 41,7 Milliarden Euro geschätzt. Damit steigt die Rücklage gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,7 Milliarden Euro.
Der Beitragssatz bleibt den Modellrechnungen zufolge bis zum Jahr 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Er bleibt damit unterhalb der bis 2025 geltenden Haltelinie von 20 Prozent.
Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,1 Prozent und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Im Jahr 2025 greift die Haltelinie beim Sicherungsniveau und der aktuelle Rentenwert wird soweit angehoben, dass das Mindestsicherungsniveau in Höhe von 48 Prozent eingehalten wird.
Auch längerfristig bewegen sich Beitragssatz und Sicherungsniveau im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte. Bis zum Ende des langfristigen Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036 steigt der Beitragssatz den Modellberechnungen zufolge auf 21,3 Prozent. Das Sicherungsniveau sinkt im gleichen Zeitraum auf 44,9 Prozent.

Zum Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre:

Die Bundesregierung berichtet über die Entwicklung der Arbeitsmarktlage und die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die wesentlichen Ergebnisse sind:
Die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich ausgesprochen dynamisch entwickelt. Von 2000 bis 2021 ist die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in Deutschland von 20 Prozent auf rund 61 Prozent angestiegen.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren ist seit dem Jahr 2000 bis 2021 um knapp 2,2 Millionen auf 2,8 Millionen gestiegen. Mittlerweile ist knapp die Hälfte der Menschen in dieser Altersgruppe sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
In den letzten beiden Jahren stand die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unter dem besonderen Einfluss der COVID-19-Pandemie. Durch den Einsatz von Kurzarbeit konnten nachhaltige negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt weitgehend vermieden werden. Davon profitierten auch viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Berichte zum Download

Pressekontakt:

Lena Daldrup, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 18 527-2190
Telefax: +49 30 18 527-2191
E-Mail: presse@bmas.bund.de


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