BKK Landesverband Bayern|22.10.2025
PRESSEMITTEILUNG
GKV-Finanzlage bleibt schwierig
Tag der Überlastung im Gesundheitswesen greift immer früher im Jahr
"Bereits am 22. Oktober 2025 sind die über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent generierten Gelder im Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebraucht. Damit die GKV die letzten 70 Tage des Jahres überbrücken kann und beispielsweise Arzt-, Krankenhaus- oder Arzneimittelrechnungen beglichen werden können, müssen die Beitragszahlenden über Zusatzbeiträge einspringen. Diese Zusatzbeiträge überbrücken nicht nur eine von Jahr zu Jahr längere Zeitphase, sondern sie steigen auch kontinuierlich an, weil Einnahmen und Ausgaben der GKV seit Jahren aus dem Ruder laufen.
Der Optimismus, den die Bundesgesundheitsministerin mit der GKV-Schätzung für das Jahr 2026 an den Tag legt, ist deshalb fragwürdig. In der Schätzung wird nämlich ignoriert, dass die Krankenkassen weiterhin ihre Mindestrücklagen auffüllen müssen und dass die Ausgaben bei ausbleibenden Strukturreformen stärker als die Einnahmen steigen werden. Ebenso fraglich ist, ob das Wirtschaftswachstum 2026 in der von der Bundesregierung prognostizierten Höhe von 1,3 Prozent eintritt. So rechnet der Internationale Währungsfonds nur mit einem Wachstum von 0,9 Prozent in Deutschland. Sicher ist: Die Überlastung der GKV wird auch im Jahr 2026 weiter und schneller voranschreiten, wenn Strukturreformen weiter ausbleiben."
Hintergrund:
Der Tag der Überlastung im Gesundheitswesen zeigt an, wie lange die über den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) generierten Mittel reichen, um den Finanzbedarf des laufenden Jahres zu decken. Bei einem täglichen Finanzbedarf der GKV in Höhe von 950 Millionen Euro tragen diese Mittel im laufenden Jahr 2025 bis zum 22. Oktober. Für die restlichen 70 Tage des Jahres müssen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, der im Durchschnitt aktuell bei 2,95 Prozentpunkten liegt.
Die Finanzierungslücke in der GKV wächst von Jahr zu Jahr: 2024 reichten die über den allgemeinen Beitragssatz erhobenen Mittel noch bis zum 31. Oktober, im Jahr 2023 noch bis zum 9. November.
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