BKK Landesverband Bayern|20.08.2024
PRESSEMITTEILUNG
Beitragszahler bei Krankenhausreform nicht überfordern
Ko-Finanzierung des Transformationsfonds ist keine GKV-Aufgabe
Die Finanzierung von Infrastruktur im Krankenhausbereich liegt verfassungsgemäß in staatlicher Verantwortung. Auch wenn der Freistaat Bayern im Ländervergleich relativ viel an Investitionskosten übernimmt, bleibt eine signifikante Lücke zwischen den dem eigentlichen Bedarf und den bereitgestellten Mitteln. Dr. Langejürgen: "Es ist Aufgabe des Bundes, eine qualitätsorientierte aber auch finanzierbare Strukturreform für den Krankenhaussektor auf den Weg zu bringen. Uns Betriebskrankenkassen ist sehr an einer raschen und gezielten Reform gelegen, aber es obliegt nicht der GKV, den jahrzehntelang aufgehäuften Reformberg mit Beitragsmitteln abzutragen."
Im Zusammenhang mit dem geplanten Transformationsfonds kommen die "Bundesmittel" nicht wie oft behauptet vom Bund, sondern von den Beitragszahlern. "Deshalb", so Langejürgen, "muss allen klar sein, wo im Zusammenhang mit dem Transformationsfonds Bund darauf steht, ist Krankenkasse und damit Beitragszahler drin."
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