BKK Dachverband e.V.|17.11.2025

PRESSEMITTEILUNG

BEEP - Die Empfehlung des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss anzurufen, ist ein strategisches Manöver

Berlin (kkdp)·Die Betriebskrankenkassen warnen vor den Folgen einer Streichung der im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) vorgesehenen Einsparungen im Krankenhausbereich.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat jüngst empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, wodurch ausgerechnet jene Maßnahme infrage gestellt wird, die im kommenden Jahr ein nennenswertes Entlastungsvolumen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bringen würde. Die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel soll im Jahr 2026 Einsparungen in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro bringen und ist damit ein zentraler Bestandteil zur Stabilisierung der Finanzen der GKV.

"Eine Rolle rückwärts bei den Einsparmaßnahmen, würde eine erhebliche Finanzierungslücke in der GKV hinterlassen und hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Beitragssätze. 1,8 Milliarden Euro entsprechen rund einem Beitragssatzpunkt von 0,1 Prozent. Die GKV ist auf diese Finanzmittel angewiesen, um die Finanzstabilität zu sichern und weitere Belastungen für Beschäftigte, Arbeitgebende sowie Rentnerinnen und Rentner abzuwenden. Wer diese Einsparungen streicht, nimmt offen in Kauf, dass die Zusatzbeiträge weiter in die Höhe schnellen", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

"Für mich ist die Entscheidung des Bundesrates, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, ein Manöver, um von den eigenen Versäumnissen der Länder abzulenken und eigene Interessen im Rahmen des KHAG durchzusetzen. Seit Jahren kommen diese ihrem gesetzlichen Auftrag zur auskömmlichen Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser nämlich nicht nach. Diese chronische Unterfinanzierung ist eine der Hauptursachen dafür, dass viele Kliniken wirtschaftlich unter Druck geraten. Anstatt hier Verantwortung zu übernehmen, versuchen einzelne Länder, möglichst viele GKV-Mittel für ihre Krankenhäuser herauszuschlagen. Das ist alles andere als solidarisch, insbesondere, da die GKV ihren gesetzlichen Auftrag bereits erfüllt und die Betriebskosten sachgerecht refinanziert. Trotz Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel finanziert die GKV die realen Kostensteigerungen durch Anwendung des Orientierungswerts vollständig."

Die Betriebskrankenkassen appellieren an den Bundesrat und die Länder, die Finanzstabilität der GKV nicht weiter zu gefährden. Die Einsparungen im Krankenhausbereich sind notwendig und auch die Krankenkassen leisten durch die vorgesehenen Einsparungen bei den Verwaltungskosten ihren Anteil. Die Länder sollten daher der vorgesehenen Entlastung zustimmen und gleichzeitig ihre eigenen Investitionspflichten gegenüber den Krankenhäusern endlich vollumfänglich wahrnehmen.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de


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