Verband der Ersatzkassen e. V.|11.09.2025
PRESSEMITTEILUNG
Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen
vdek unterstützt Klage der Krankenkassen gegen den Bund
Politik verweigert Geld, das der Versichertengemeinschaft zusteht
"Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Menschen, die Bürgergeld erhalten, ist eine staatliche Aufgabe und nicht Sache der Versicherten und Arbeitgeber", so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. "Es ist auch keine akademische Debatte, ob die Kosten aus Steuern oder GKV-Beiträgen finanziert werden. Aktuell werden die Privatversicherten von der Bezahlung ausgenommen. Doch unsere bisherigen Appelle an die Politik laufen ins Leere. Wenn sich die Politik nicht an Regeln hält und seit Jahren Gelder verweigert, die der Versichertengemeinschaft zustehen, gibt es zur Klage keine Alternative. Das hat der Verwaltungsrat des GKV-SV mit seinem Beschluss, im Namen der Kassen vor Gericht zu ziehen, jetzt deutlich gemacht."
Die Klage wird sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, vertreten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das für die Zuweisung der Mittel an die Krankenkassen zuständig ist. Sie soll noch im Laufe des Jahres 2025 erfolgen, sobald die Zuweisungsbescheide bei den Krankenkassen eingegangen sind.
Pressekontakt:
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Tel: 0 30 / 2 69 31 12 00
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com