AOK-Bundesverband eGbR|04.03.2025

PRESSEMITTEILUNG

Verfassungswidrig und ungerecht: Kassenverbände bekräftigen Kritik an der Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds

Berlin (kkdp)·Appell zur morgigen Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates: KHVVG-Regelungen korrigieren

Anlässlich der morgigen Beratung der Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds im Gesundheitsausschuss des Bundesrates bekräftigen die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen ihre Kritik an der geplanten hälftigen Finanzierung des Fonds aus GKV-Beitragsmitteln. Diese Regelung sei verfassungswidrig, da die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft als Investition in die Daseinsvorsorge zwingend vom Staat und damit aus Steuermitteln finanziert werden müssten, betonen der AOK-Bundesverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek), der BKK Dachverband, der IKK e.V. sowie KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

Auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen und der jüngsten Beitragssprünge zum Jahreswechsel sei die geplante Finanzierung des Transformationsfonds mit Mitteln der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgebenden nicht hinnehmbar, so die Verbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV). Die Nichtbeteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) und möglicher weiterer Kostenträger an den horrenden Umbaukosten der Krankenhauslandschaft komme einer Diskriminierung der GKV-Versicherten gleich. Eine freiwillige Beteiligung der privat Versicherten ist aus Sicht der Kassenverbände unrealistisch, da der PKV-Verband eine solche Lösung bereits abgelehnt hat.

Bund und Länder dürfen sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken

Die Verbände fordern eine Korrektur des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), um eine gerechte und verfassungskonforme Finanzierung des Transformationsfonds zu gewährleisten. Grundsätzlich ist es im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Krankenhäusern notwendig, endlich effiziente und bedarfsgerechte Versorgungsstrukturen im Krankenhausbereich zu schaffen. Bund und Länder dürfen sich aber nicht länger vor ihrer Finanzverantwortung drücken und die Beitragszahlenden der GKV mit beitragssatzrelevanten Mehrkosten in Milliardenhöhe belasten. Derzeit ist vorgesehen, dass von 2026 bis 2035 jährlich 2,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Transformationsfonds fließen sollen.

(Gemeinsame Mitteilung von AOK-Bundesverband, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), BKK Dachverband, IKK e.V., KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG))

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de


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