AOK-Bundesverband eGbR|17.07.2024

PRESSEMITTEILUNG

Reimann zum Notfallgesetz: Guter Reformaufschlag, aber Rettungsdienst mit bedenken

Berlin (kkdp)·Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann wie folgt zum NotfallGesetz (NotfallG):

"Es ist sinnvoll und richtig, dass die Ampel das Problem der chronisch überlasteten Notaufnahmen in Deutschland angehen will. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur besseren Erreichbarkeit in der Akutversorgung und einen wichtigen Schritt zur notwendigen Ambulantisierung. Gleichzeitig begegnet sie Ängsten in der Bevölkerung, dass medizinische Hilfe im Notfall nicht mehr so einfach erreichbar ist.

Die wichtigsten Hebel dafür sind die neuen Akutleitstellen sowie die vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ) in Krankenhäusern.

Damit Patientinnen und Patienten künftig einen strukturierten und geregelten Zugang in Akut- und Notfällen erhalten, darf die Reform außerdem nicht losgelöst von den weiteren Reformgesetzen betrachtet werden. Vor allem die Krankenhausreform (KHVVG) ist hier entscheidend, damit die Ambulantisierung auch gelingt.

Auch die ambulante Versorgung muss fit gemacht werden für die Aufgabenwahrnehmung in der Akutversorgung. Deshalb müssen knappe Personalressourcen sinnvoll eingesetzt, die Versorgungsaufträge verbindlich definiert und strikt am Bedarf ausgerichtet werden. Die im Gesundes-Herz-Gesetz gleichzeitig vorgesehene Ausweitung von medizinisch fragwürdigen Checkup-Untersuchungen und Disease Management-Programmen geht dagegen in die völlig falsche Richtung.

Zudem ist der Rettungsdienst im vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend mit bedacht. Die angekündigte Ergänzung, welche die Rettungsstellen reformiert und auch konzeptionell in die Reform einbindet, muss jetzt zügig folgen."

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de


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