AOK-Bundesverband eGbR|15.04.2024
STATEMENT
Reimann: Gesetz zur Stärkung der Versorgung inhaltlich entkernt
Berlin (kkdp)·Die jetzt vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte neue Fassung des Referentenentwurfes zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, in einer ersten Reaktion wie folgt:
"Bei kaum einem gesundheitspolitischen Vorhaben gab es so viele Beschleunigungen, Vollbremsungen und scharfe Kurven wie beim GVSG. Nun folgt das nächste Wendemanöver vor Verbändeanhörung und Kabinettsbeschluss. Zwar erscheinen einige Korrekturen wie das Weglassen der GKV-Finanzierung von Medizinstudienplätzen sinnvoll. Es ist gut, dass die Beitragszahlenden nicht mehr für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezahlen sollen. Aber leider sind gleichzeitig auch alle vielversprechenden neuen Versorgungsansätze aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden.
Man kann nur hoffen, dass die Reform im weiteren Verfahren nicht noch weiter inhaltlich entkernt wird. Und die Gesundheitsregionen sowie Primärztliche Versorgungszentren sollten als sinnvolle und zukunftsweisende Ansätze auf jeden Fall Bestandteil des Gesetzes bleiben. Andernfalls bliebe von den ursprünglichen Plänen im Wesentlichen eine hausärztliche Honorarreform übrig, die keine wirkliche Verbesserung der Versorgung bringen wird und zudem schon weitere Begehrlichkeiten bei den Fachärzten geweckt hat."
"Bei kaum einem gesundheitspolitischen Vorhaben gab es so viele Beschleunigungen, Vollbremsungen und scharfe Kurven wie beim GVSG. Nun folgt das nächste Wendemanöver vor Verbändeanhörung und Kabinettsbeschluss. Zwar erscheinen einige Korrekturen wie das Weglassen der GKV-Finanzierung von Medizinstudienplätzen sinnvoll. Es ist gut, dass die Beitragszahlenden nicht mehr für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bezahlen sollen. Aber leider sind gleichzeitig auch alle vielversprechenden neuen Versorgungsansätze aus dem Gesetzesentwurf gestrichen worden.
Man kann nur hoffen, dass die Reform im weiteren Verfahren nicht noch weiter inhaltlich entkernt wird. Und die Gesundheitsregionen sowie Primärztliche Versorgungszentren sollten als sinnvolle und zukunftsweisende Ansätze auf jeden Fall Bestandteil des Gesetzes bleiben. Andernfalls bliebe von den ursprünglichen Plänen im Wesentlichen eine hausärztliche Honorarreform übrig, die keine wirkliche Verbesserung der Versorgung bringen wird und zudem schon weitere Begehrlichkeiten bei den Fachärzten geweckt hat."
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