AOK-Bundesverband eGbR|06.03.2026
STATEMENT
AOK zur Anpassung der Krankenhausreform: Vorhaltefinanzierung und Pflegebudget bleiben auf der Agenda
"Der heutige Beschluss des KHAG ist ein wichtiger Schritt, auch wenn die von den Ländern verhandelten langen Umsetzungsfristen und Ausnahmen von den Qualitätsvorgaben für die Kliniken den Reformprozess verlangsamen werden. Es ist gut, dass Bund und Länder bei den Anpassungen der Krankenhausreform eine Kompromisslinie gefunden haben und damit in einem zentralen Bereich der Gesundheitspolitik Handlungsfähigkeit beweisen.
Nun hoffen wir, dass der Kompromiss Ende März auch den Bundesrat passiert, damit alle Beteiligten Planungssicherheit haben und sich endlich an die konkrete Umsetzung der Reform machen können. Die AOK wird konstruktiv an der Umsetzung tragfähiger und passgenauer Lösungen für die stationäre Versorgung in den Ländern mitarbeiten und gleichzeitig das zentrale Reformziel der bedarfsgerechteren Versorgung im Auge behalten. Dabei darf es bei Behandlungsqualität und Patientensicherheit keine Abstriche geben - denn medizinische Erfordernisse und Leitlinien ändern sich nicht beim Überqueren einer Landesgrenze.
Mit Blick auf das zentrale Reformziel ist aber auch klar, dass das KHAG nicht das letzte Reformgesetz im Krankenhausbereich sein wird. Die Einführung einer fallzahlunabhängigen und bedarfsorientiert ausgestalteten Vorhaltefinanzierung und die Begrenzung der Pflegebudgets bleiben auf der Agenda. Angesichts der angespannten Finanzlage der GKV muss die FinanzKommission Gesundheit auch die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser in den Blick nehmen, denn die Kliniken waren zuletzt ein Haupt-Treiber für Ausgabensteigerungen."
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