Vorstandsvergütungen 2022

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des Medizinischen Dienstes und der Ärzteorganisationen

02.03.2023·Rund 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01. März die Vergütungen ihrer Vorstände für das Jahr 2022 veröffentlicht. Mit dabei sind die Zahlen der Ersatzkassen, der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Betriebs- (BKK) und der Innungskrankenkassen (IKK). Erstmals seit der Veröffentlichungspflicht der Vorstandsbezüge ist die höchste Vergütung in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems im Jahr 2022 nicht mehr im Bereich der Ärzteschaft, sondern bei einer Krankenkasse zu finden.

Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden. Seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Diese prüft insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Vergütung im Kontext der geltenden Regelungen (vgl. "Links zum Thema"). Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und für den Fall des Ausscheidens aus dem Amt.

Aktuelles Ranking nach Krankenkassen

Alleine im Rahmen ihrer fixen und variablen Vergütungen lagen die TOP 10 der Kassenchefs im Jahr 2022 deutlich über 250.000 Euro, vier von ihnen über 300.000 Euro. Hinzu kommen jeweils Zusatzleistungen zur Altersversorgung (Betriebsrente/privat) und PKW von bis zu knapp 90.000 Euro.

Eine vollständige Übersicht aller aktuell von den Krankenkassen veröffentlichten Bezüge für 2022 und die Vorjahre finden Sie inklusive der jeweiligen Steigerungsraten im Themenbereich "Krankenkassen" (vgl. Box und "Links zum Thema"). Die Angaben in der Übersicht wurden zur Vergleichbarkeit auf Jahreswerte hochgerechnet, sofern die Veröffentlichung - z. B. durch einen Wechsel im Vorstand - Teilzeiträume beinhaltet. Seit dem Vergütungsjahr 2021 weist die Übersicht zudem die Zusatzleistungen und die Gesamtaufwendungen der Kassen aus. Einen Großteil der zusätzlich zur fixen und ggf. variablen Vergütung aufgewendeten Mittel machen dabei die Leistungen zur Zusatzversorgung der Vorstände (Betriebsrente bzw. Zuschüsse zur privaten Vorsorge) aus.

Nach den aktuell vorliegenden 82 Kassenmeldungen haben sich die Vergütungen für den Vorstandsvorsitz bzw. Alleinvorstand in 17 Fällen negativ entwickelt (Vorjahr: 9). In acht Fällen betrug der Zuwachs hingegen über zehn Prozent. Unterschiede gab es auch bei der Zusammensetzung der Bezüge - nur in 47 von 82 Fällen (Vorjahr: 53) wurde ein variabler, erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil gezahlt.

Die Top-Bezüge bei Krankenkassen im Jahr 2022
ab 250.000 Euro (Steigerung zum Vorjahr)

TK: 373.778,04 Euro (+2,50 Prozent)
BARMER: 334.853,00 Euro (+3,00 Prozent)
DAK: 322.296,00 Euro (+2,60 Prozent)
AOK NordWest: 308.000,00 Euro (+29,26 Prozent)
Siemens BKK: 292.568,00 Euro (-4,23 Prozent)
AOK Bayern: 284.531,85 Euro (+8,37 Prozent)
IKK classic: 272.988,00 Euro (-2,27 Prozent)
AOK B-W: 272.500,00 Euro (+0,93 Prozent)
AOK Niedersachsen: 269.386,75 Euro (+0,68 Prozent)
KKH: 261.600,00 Euro (+1,49 Prozent)
AOK Plus: 259.618,00 Euro (+6,16 Prozent)
Audi BKK: 252.800,00 Euro (+3,52 Prozent)

Höchste Steigerungsraten

AOK NordWest*: 308.000,00 Euro (+29,26 Prozent)
BKK PFAFF: 130.000,00 Euro (+25,00 Prozent)
BKK Euregio: 199.141,09 Euro (+23,77 Prozent)
bkk melitta hmr**: 193.775,54 Euro (+20,85 Prozent)
BKK Stadt Augsburg***: 123.066,23 Euro (+13,24 Prozent)
BKK ZF & Partner: 213.816,66 Euro (+12,29 Prozent)
HEK: 227.873,07 Euro (+10,61 Prozent)
BKK Voralb: 134.605,39 Euro (+8,83 Prozent)
AOK Bayern: 284.531,85 Euro (+8,37 Prozent)

*) inkl. variabler Vergütung aus 2021 / Umstellung Vertrag ab 2022 auf höhere Grundvergütung ohne variablen Anteil
**) Fusion zum 01.01.2022 aus BKK HMR/BKK Melitta Plus, Info
***) Fusion zum 01.01.2023 mit/zur Audi BKK, Info


Eine Besonderheit besteht bei der IKK gesund plus (219.383,20 Euro, +164,04 Prozent). Laut Kasse galt für die Vergütung bis 2021 eine besondere Vertragssituation; ab Februar 2022 erfolgte im Rahmen eines Vorstandswechsels die Anhebung auf das Niveau entsprechend den Richtlinien des BAS (Aufsichtsbehörde).

Nicht gelistete Krankenkassen

Die Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge gilt nicht für alle Krankenkassen. Betriebskrankenkassen, deren Personalkosten ausschließlich vom Trägerunternehmen und damit nicht aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, müssen die Vorstandsvergütungen nicht veröffentlichen. 2022 traf dies auf folgende Kassen zu: BKK Krones, BKK B. Braun Aesculap, BKK Deutsche Bank AG, BKK EVM, BKK Groz-Beckert, Karl Mayer, BKK Miele, BKK MTU Friedrichshafen GmbH, BMW BKK, Mercedes-Benz BKK, Merck BKK, BKK Salzgitter, Südzucker BKK.

Einzig eine meldepflichtige Krankenkasse hat bis einschließlich 07.03.2023 noch keine Vergütungen veröffentlicht (BKK exklusiv; SBK hat am 07.03.2023 nachgemeldet). Die Liste wird entsprechend ergänzt, sobald die Meldung vorliegt.
Fehlende Transparenz: Mehrfacheinkünfte und variable Vergütungen
Mehrfacheinkünfte/Ämterhäufung:

Werden Krankenkassen in Personalunion durch einen gemeinsamen Vorstand vertreten, so wird dessen Vergütung nicht kumuliert, sondern nur für jede Kasse einzeln veröffentlicht. Personalunionen gab es 2022 z. B. zwischen der BKK Salzgitter (keine Pflicht zur Veröffentlichung) und den kleineren BKKn public und TUI. Die hierbei für die kleineren Kassen relativ geringen Bezüge verstehen sich für den Vorstand also in Summe mit der Vergütung der jeweils größeren Kasse.

Variable Vergütungsbestandteile:

Einen wesentlichen Teil der Gesamtvergütung können variable Vergütungsbestandteile wie Prämien und Sonderzahlungen ausmachen. Welche Ziele zur Auszahlung der variablen Vergütungsbestandteile erreicht werden müssen, bleibt bei der Veröffentlichungspflicht jeweils unberücksichtigt. Nach den aktuellen Veröffentlichungen erhielten die Vorstandsvorsitzenden bzw. Alleinvorstände folgender Kassen in den Jahren 2021/2022 die höchsten variablen Vergütungsbestandteile (absolut, ab 50 TEUR):

Audi BKK: 71.000,00 Euro (2022)
Salus BKK: 64.825,05 Euro (2021)
Siemens BKK: 64.568,00 Euro (2022), 133.765,50 Euro (2021)
BKK Euregio: 62.941,09 Euro (2022)
AOK B-W: 60.000,00 Euro (2021)
AOK Plus: 57.618,00 Euro (2022)
BKK ZF & Partner: 55.416,66 Euro (2022)
AOK Bayern: 53.769,85 Euro (2022)
AOK Niedersachsen: 53.766,25 Euro (2022)
Pronova BKK: 53.500,00 Euro (2022)
AOK B-W: 52.500,00 Euro (2022)
BKK VBU: 52.200,00 Euro (2022)

Die vollständige Liste finden Sie unter "Links zum Thema"
Die gesetzliche Meldepflicht bezieht sich neben den Krankenkassen auch auf andere - mittelbar durch Beitragsgelder finanzierte - Körperschaften und Institutionen des Gesundheitswesens, z. B. die Kassenverbände, die Medizinischen Dienste (MD/MD Bund) sowie die Abrechnungsstellen der Ärzte und Zahnärzte.

Verbände der Krankenkassen
Bezüge der Vorstandschefs/GF 2022 inkl. Steigerungsrate

GKV-Spitzenverband: 262.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
AOK BV: 240.000,00 Euro (-10,58 Prozent)
vdek (Ersatzkassen): 240.000,00 Euro (+4,35 Prozent)
BKK Dachverband: keine Angaben bzw. Veröffentlichung
BKK LV Bayern: 235.996,92 Euro (+3,60 Prozent)
BKK LV Mitte: 164.190,00 Euro (+1,85 Prozent)
BKK LV Nordwest: 187.575,00 Euro (+2,39 Prozent)
BKK LV Süd: 210.000,00 Euro (+5,00 Prozent)
IKK e.V.: keine Angaben bzw. Veröffentlichung

Medizinische Dienste (MD/MD Bund)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2022 inkl. Steigerungsrate

Medizinischer Dienst Bund (MD Bund): 190.900,00 (+0,03 Prozent)
Baden-Württemberg: 193.158,25 Euro (+4,35 Prozent)
Bayern: 256.957,00 Euro (+18,13 Prozent)
Berlin-Brandenburg: 180.000,00 Euro (+1,16 Prozent)
Bremen: 131.989,00 Euro (-0,03 Prozent)
Hessen: 159.999,96 Euro (-10,31 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 161.845,45 Euro (+0,27 Prozent)
Niedersachsen: 160.515,86 Euro (+45,64 Prozent)
Nord: 149.312,76 Euro (+2,71 Prozent)
Nordrhein: 185.000,00 Euro (+10,53 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 185.612,75 Euro (Vorjahr: k. A.)
Saarland: 157.928,04 Euro (+9,76 Prozent)
Sachsen: 175.000,00 Euro (+6,60 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 175.693,83 Euro (+5,50 Prozent)
Thüringen: 138.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Westfalen-Lippe: 165.480,00 Euro (+11,37 Prozent)

Ärztevertreter insgesamt weiter TOP-Verdiener

Innerhalb des Gesundheitswesens sind auch für 2022 erneut die Ärztevertreter diejenigen Selbstverwalter mit dem höchsten Vergütungsniveau. Die höchste Einzelvergütung (ohne Aufwandsentschädigungen) entfällt jedoch 2022 erstmals auf einen Kassenvorstand. Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Dr. Jens Baas, liegt mit einer Grundvergütung von 373.778,04 Euro (2021: 364.661,52 Euro) vor dem zweitplatzierten Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen (Grundvergütung: 364.768,80 Euro; keine Veränderung zu 2021). Die Gesamtbezüge Gassens (388.107,67 Euro) beinhalten 23.338,87 Euro Fahrtkosten (2021: 27.387,74 Euro).

Kassenärztliche Vereinigungen (KVn)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2022 inkl. Steigerungsrate

Bundesvereinigung (KBV): 388.107,67 Euro (-1,03 Prozent)
Baden-Württemberg: 277.500,00 Euro (+0,00 Prozent)
Bayern: 325.006,77 Euro (+1,70 Prozent)
Berlin: 285.956,88 Euro (+2,00 Prozent)
Brandenburg: 306.217,13 Euro (+0,00 Prozent)
Bremen: 252.857,77 Euro (+5,36 Prozent)
Hamburg: 281.747,04 Euro (+2,00 Prozent)
Hessen: 301.021,00 Euro (+7,51 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 230.050,00 Euro (-3,38 Prozent)
Niedersachsen: 286.125,00 Euro (+0,00 Prozent)
Nordrhein: 265.377,96 Euro (+2,12 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 246.144,00 Euro (+0,00 Prozent)
Saarland: 267.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Sachsen: 289.200,00 Euro (+0,00 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 283.129,15 Euro (+1,90 Prozent)
Schleswig-Holstein: 274.779,84 Euro (+1,83 Prozent)
Thüringen: 240.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Westfalen-Lippe: 260.000,00 Euro (+0,00 Prozent)

Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVn)
Bezüge der Vorstandsvorsitzenden 2022 inkl. Steigerungsrate

Bundesvereinigung (KZBV): 325.162,80 Euro (+0,00 Prozent)
Baden-Württemberg: 285.871,00 Euro (+13,85 Prozent)
Bayern: 304.516,56 Euro (+2,29 Prozent)
Berlin: 244.001,71 Euro (+2,00 Prozent)
Brandenburg: 208.944,00 Euro (+0,00 Prozent)
Bremen: 231.011,00 Euro (+0,79 Prozent)
Hamburg: 180.576,00 Euro (+0,00 Prozent)
Hessen: 244.116,00 Euro (+0,00 Prozent)
Mecklenburg-Vorpommern: 234.994,11 Euro (+9,76 Prozent)
Niedersachsen: 230.400,00 Euro (+0,00 Prozent)
Nordrhein: 277.599,00 Euro (+0,95 Prozent)
Rheinland-Pfalz: 269.415,20 Euro (+5,80 Prozent)
Saarland: 141.675,06 Euro (-22,34 Prozent)
Sachsen: 220.000,00 Euro (+0,00 Prozent)
Sachsen-Anhalt: 242.457,98 Euro (-2,96 Prozent)
Schleswig-Holstein: 200.102,00 Euro (-2,15 Prozent)
Thüringen: 236.831,04 Euro (+0,00 Prozent)
Westfalen-Lippe: 247.191,63 Euro (+0,29 Prozent)Zuletzt aktualisiert: 08.03.2023, 17:55 Uhr


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