Reform des Rettungsdienstes

Regierungskommission legt Empfehlungen vor

09.09.2023·Nach ihren Empfehlungen für eine Krankenhausreform und einer Reform der Notfall- und Akutversorgung hat die "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" am 07.09.2023 ihre Empfehlungen zur Reform des Rettungsdienstes vorgelegt.

In den Empfehlungen fordert die Kommission insbesondere Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes. "Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit", heißt es in der Stellungnahme der Kommission. Ein Download der vollständigen Stellungnahme und Empfehlungen steht als PDF-Download zur Verfügung (vgl. Box). Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kündigte am Donnerstag an, die Überlegungen der Kommission in seine Reformpläne einfließen lassen zu wollen.

Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen

Regelung des Rettungsdienstes im SGB V

Der konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.

Mehr Transparenz und bessere Qualitätssicherung

Festgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.

Einheitliche Qualitätsstandards

Die Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.

Digitales Ressourcenregister

Um Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.

Leitstellen-Organisation

Die Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Million Einwohner.

Personalmanagement

Die Befugnisse von Notfallsanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis ("advanced paramedic practitioner", Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.

Notfallversorgung in ländlichen Regionen

Für eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.

Allgemeine Gesundheitskompetenz

"Erste Hilfe"-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.

Finanzierung des Rettungsdienstes

Krankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.
Hintergrund: Kommission
Die "Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung" wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) finden Sie einen Überblick zu allen Empfehlungen der Regierungskommission und ihren Mitgliedern.


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