In den Empfehlungen fordert die Kommission insbesondere Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes.
"Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit", heißt es in der Stellungnahme der Kommission. Ein Download der vollständigen Stellungnahme und Empfehlungen steht als PDF-Download zur Verfügung (vgl. Box). Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) kündigte am Donnerstag an, die Überlegungen der Kommission in seine Reformpläne einfließen lassen zu wollen.
Die Vorschläge der Regierungskommission im EinzelnenRegelung des Rettungsdienstes im SGB VDer konkrete Leistungsanspruch soll in einer eigenständigen Norm im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt werden. Berücksichtigt werden sollen dabei die Leistung der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, der Notfalltransport um komplementäre Notfallversorgungsnagebote, wie z.B. pflegerische Notfallversorgung oder psychiatrisch-psychosoziale Krisenintervention.
Mehr Transparenz und bessere QualitätssicherungFestgelegt werden sollen Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, Qualifikation und Weiterqualifizierung, Rettungsmittel.
Einheitliche QualitätsstandardsDie Anforderungen an Struktur-, Prozess- und soweit möglich Ergebnisqualität sowie die Qualifikation des eingesetzten Personals in Leitstellen und der Notfallrettung sollen länderübergreifend vereinheitlicht werden. Anzustreben ist die Etablierung eines Notfallversorgungsregisters mit Kerndaten zu KV-Notdienst, Rettungsdienst, Notaufnahmen, Notfallzentren.
Digitales RessourcenregisterUm Patienten besser steuern zu können soll ein digitales Echtzeit-Register über vorhandene Ressourcen aufgebaut werden.
Leitstellen-OrganisationDie Bundesländer sollen die Koordinierung des Rettungsdienstes straffen. Richtwert ist dafür eine Leitstelle pro ca. 1 Million Einwohner.
PersonalmanagementDie Befugnisse von Notfallsanitätern soll ausgeweitet werden (Medikamentengabe, invasive Maßnahmen).
Besonders qualifizierte Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sollen mit eigener fachgebundener Heilkundebefugnis ("advanced paramedic practitioner", Bachelor/Master-Niveau) den jetzigen Notarztdienst substituieren und die ärztlichen Spezialressourcen nur bei Bedarf anfordern müssen.
Notärzte sollen nur in besonders komplexen Fällen eingesetzt werden.
Notfallversorgung in ländlichen RegionenFür eine hochwertige Notfallversorgung auch in ländlichen Regionen und in Abhängigkeit der Krankenhausplanung des Bundeslandes soll der Luftrettungsdienst, insbesondere durch Ausbau von Landemöglichkeiten und Nachtbetrieb, erweitert werden.
Allgemeine Gesundheitskompetenz"Erste Hilfe"-Kurse sollen in den Grund- und weiterführenden Schulen und am Arbeitsplatz angeboten werden und verpflichtend sein.
Ersthelfer-Apps sollen flächendeckend eingeführt werden.
Öffentlich zugängliche Defibrillatoren sollen flächendeckend aufgestellt werden.
Finanzierung des RettungsdienstesKrankenkassen sollen die Leistungen der Leitstelle, die Notfallversorgung vor Ort, den Notfalltransport sowie zusätzliche Dienste (wie die pflegerische Notfallversorgung) vergüten.
Die Vergütung des Rettungsdienstes sollte sich aus Vorhalte- und Leistungsanteil zusammensetzen.
Neben bundesweit geltenden Entgelten sollten regionale Anpassungsfaktoren vereinbart werden.
Weitere Empfehlungen der Kommission