Kein Geld für unechten Krankenhausarzt

BSG-Urteil: Krankenkasse muss bei erschlichener Approbation nicht für Operationen zahlen

27.04.2022·Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Er erstreckt sich allerdings nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am Dienstag in Kassel entschieden.

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Operateur, der keine ärztliche Prüfung abgelegt hatte, seine ärztliche Approbation durch Vorlage gefälschter Zeugnisse erlangt. Das beklagte Krankenhaus beschäftigte ihn im Vertrauen auf die echte behördliche Approbationsurkunde. Nach Bekanntwerden der Täuschung nahm die zuständige Behörde die Approbation zurück....

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