Kabinett beschließt KHAG

Krankenkassen kritisieren Anpassung der Krankenhausreform und Rolle der Bundesländer scharf

08.10.2025·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (08.10.2025) den Entwurf zur Anpassung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) beschlossen. Mit Blick auf die geplanten Änderungen an der Krankenhausreform kritisieren die Krankenkassen vor allem eine Aufweichung der Qualtitätskriterien für Krankenhäuser durch weitgehende Zugeständnisse gegenüber den Bundesländern bei der Planungskompetenz. Die Zugeständnisse seien sachlich unbegründet und gingen zu Lasten der Patientenversorgung und -sicherheit.

Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bleiben mit dem Anpassungsgesetz die grundsätzlichen Ziele der Krankenhausreform gewahrt. Dennoch, so das BMG, sollen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung für Kliniken erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen werden, die den Ländern mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung ermöglichen.

Die wichtigsten Regelungen

Zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung, vor allem im ländlichen Raum, werden erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser geschaffen. Die zuständigen Landesbehörden sollen künftig innerhalb ihres eigenen Beurteilungsspielraumes und im Einvernehmen mit den Krankenkassen selbst über die Erforderlichkeit von Ausnahmen entscheiden. Hierbei sollen sie nicht mehr an die ursprünglich vorgesehenen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden sein.

Die Leistungen der Krankenhausbehandlung, für die jeweils Qualitätskriterien als Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden, werden in 61 (statt ursprünglich 65) Leistungsgruppen unterteilt.

Die Regelungen zur Förderung der Spezialisierung in der Onkochirurgie werden zur Aufrechterhaltung einer patienten- und bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung angepasst. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann demnach künftig für einzelne Indikationsbereiche eine niedrigere als die bisher vorgesehene Fallzahlgrenze für die Auswahl von Krankenhäusern festlegen, die künftig einem partiellen Abrechnungsverbot unterliegen sollen. Dadurch wird verhindert, dass möglicherweise sogar zertifizierte Zentren von der Versorgung ausgeschlossen werden.

Der bisher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Anteil am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) von bis zu 25 Milliarden Euro über 10 Jahre (bis zu 2,5 Mrd. Euro pro Jahr) wird nunmehr aus Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität und damit aus Bundesmitteln finanziert. Für die ersten vier Jahre übernimmt der Bund jährlich zudem zusätzlich eine Milliarde Euro zur Entlastung der Länder. Aus den Mitteln des KHTF sollen künftig auch Universitätskliniken gefördert werden können - ausschließlich jedoch für krankenhausbezogene Strukturmaßnahmen.

Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben. Die im Rahmen der Krankenhausreform eingeführten Zuschläge und Förderbeträge treten ebenfalls ein Jahr später in Kraft. Die geltenden Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden in der Folge um ein Jahr verlängert.

Deutliche Kritik von Krankenkassen und Kliniken

Insbesondere zur Rolle der Bundesländer teilen sich die Meinungen zwischen BMG, Krankenkassen und Kliniken. Während die Kliniken einen zu kleinen Gestaltungsspielraum der Länder bemängeln, sehen die Krankenkassen die Reform durch einen zu großen Einfluss der Länder verwässert.

"Die Bundesländer werden in vielen Regionen vor allem in der Fläche nicht mehr in der Lage sein, eine eigenständige und am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete Krankenhausversorgung zu planen und umzusetzen. Von den dafür eingeforderten Gestaltungsspielräumen für die Länder ist nur wenig umgesetzt worden" kritisiert Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG. Das jetzt vorgelegte KHAG erfülle "die Erfordernisse dauerhaft verlässlicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von Bürokratie nicht", so Gaß. Die Reform verfehle damit die selbst gesteckten Ziele der Politik (vgl. "Links zum Thema").

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist es zur Erreichung der Reformziele dagegen nötig, mehr Kompetenzen auf die Bundesebene zu verlagern. "Die Bundesländer berufen sich auf ihre Planungskompetenz, zahlen aber seit über 50 Jahren nicht einmal ihre gesetzlich vorgesehenen Investitionen für ihre Krankenhäuser." Wer glaube, mit den Änderungen im aktuellen KHAG-Gesetzentwurf würde alles besser, müsse sich nur den Ist-Zustand der Krankenhauslandschaft als Ergebnis der Planungskompetenz der Bundesländer in den letzten Jahrzehnten ansehen, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Es gebe zu viele Krankenhäuser mit Gelegenheitsversorgung und zu wenig verbindliche Qualitätsstandards, um die Patientensicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten (vgl. "Links zum Thema").

Es müsse darum gehen, die Spezialisierung von Krankenhäusern zu fördern und zugleich eine gute Grundversorgung flächendeckend zu sichern. Stoff-Ahnis: "Die Behandlungsqualität darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus kommt, genau das droht nun. Denn mit dem aktuellen KHAG-Gesetzentwurf sollen die Bundesländer weitreichende Ausnahmeregelungen erhalten. Statt in ganz Deutschland verbindlich geltende Mindeststandards einzuführen, wie etwa je nach Leistungsgruppe die Mindestanzahl an Ärztinnen und Ärzten, sollen die Bundesländer solche Vorgaben relativ frei unterschreiten können."

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.


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