Kabinett beschließt KHAG
Krankenkassen kritisieren Anpassung der Krankenhausreform und Rolle der Bundesländer scharf
08.10.2025·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (08.10.2025) den Entwurf zur Anpassung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) beschlossen. Mit Blick auf die geplanten Änderungen an der Krankenhausreform kritisieren die Krankenkassen vor allem eine Aufweichung der Qualtitätskriterien für Krankenhäuser durch weitgehende Zugeständnisse gegenüber den Bundesländern bei der Planungskompetenz. Die Zugeständnisse seien sachlich unbegründet und gingen zu Lasten der Patientenversorgung und -sicherheit.
Die wichtigsten Regelungen
Deutliche Kritik von Krankenkassen und Kliniken
Insbesondere zur Rolle der Bundesländer teilen sich die Meinungen zwischen BMG, Krankenkassen und Kliniken. Während die Kliniken einen zu kleinen Gestaltungsspielraum der Länder bemängeln, sehen die Krankenkassen die Reform durch einen zu großen Einfluss der Länder verwässert.
"Die Bundesländer werden in vielen Regionen vor allem in der Fläche nicht mehr in der Lage sein, eine eigenständige und am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtete Krankenhausversorgung zu planen und umzusetzen. Von den dafür eingeforderten Gestaltungsspielräumen für die Länder ist nur wenig umgesetzt worden" kritisiert Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG. Das jetzt vorgelegte KHAG erfülle "die Erfordernisse dauerhaft verlässlicher Rahmenbedingungen, einer stabilen Finanzierung und des dringend notwendigen Abbaus von Bürokratie nicht", so Gaß. Die Reform verfehle damit die selbst gesteckten Ziele der Politik (vgl. "Links zum Thema").
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist es zur Erreichung der Reformziele dagegen nötig, mehr Kompetenzen auf die Bundesebene zu verlagern. "Die Bundesländer berufen sich auf ihre Planungskompetenz, zahlen aber seit über 50 Jahren nicht einmal ihre gesetzlich vorgesehenen Investitionen für ihre Krankenhäuser." Wer glaube, mit den Änderungen im aktuellen KHAG-Gesetzentwurf würde alles besser, müsse sich nur den Ist-Zustand der Krankenhauslandschaft als Ergebnis der Planungskompetenz der Bundesländer in den letzten Jahrzehnten ansehen, so Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Es gebe zu viele Krankenhäuser mit Gelegenheitsversorgung und zu wenig verbindliche Qualitätsstandards, um die Patientensicherheit in ganz Deutschland zu gewährleisten (vgl. "Links zum Thema").
Es müsse darum gehen, die Spezialisierung von Krankenhäusern zu fördern und zugleich eine gute Grundversorgung flächendeckend zu sichern. Stoff-Ahnis: "Die Behandlungsqualität darf doch nicht davon abhängen, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus kommt, genau das droht nun. Denn mit dem aktuellen KHAG-Gesetzentwurf sollen die Bundesländer weitreichende Ausnahmeregelungen erhalten. Statt in ganz Deutschland verbindlich geltende Mindeststandards einzuführen, wie etwa je nach Leistungsgruppe die Mindestanzahl an Ärztinnen und Ärzten, sollen die Bundesländer solche Vorgaben relativ frei unterschreiten können."
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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- FAQ zur Krankenhausreform auf der Website des BMG
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