Informationspflichten der Kassen ausgesetzt
Durchschnittlicher Zusatzbeitragsatz steigt 2023 um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent
08.11.2022·Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt. Anders als sonst, müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder bis Mitte 2023 über Beitragserhöhungen sowie das sich daraus ergebende Sonderkündigungsrecht nicht per gesondertem Schreiben informieren.
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