Hohe Mehrbelastung für Beitragszahler

Bemessungsgrenzen und Zusatzbeitragssatz sollen 2025 deutlich steigen

14.09.2024·Nach einem Vorabbericht zur "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025" sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab Januar erneut deutlich steigen. Zudem hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingeräumt, dass auch der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut steigen wird. Kassenverbände gehen hierbei von einem Mehrbedarf von mindestens 0,6 Beitragspunkten aus. Auf die Beitragszahler kommen damit teils erhebliche Mehrkosten zu.

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (hier: 2023) turnusgemäß durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst. Ab 2025 entfällt bei den Rechengrößen zudem die Differenzierung zwischen den Rechtskreisen Ost und West. Zu erwarten ist eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Dies berichtet die Onlineausgabe der Tagesschau unter Berufung auf eine Sprecherin des BMAS. Der zugrunde liegende Verordnungsentwurf sei innerhalb der Regierung in der Ressortabstimmung. Die Veröffentlichung des Referentenentwurfs durch das BMAS erfolgt in der Regel bis Ende September.

Deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Dem Bericht nach wird die Grenze, bis zu welcher das Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, in der allgemeinen Rentenversicherung ab 01.01.2025 auf bundeseinheitlich 96.600 Euro pro Jahr bzw. 8.050 Euro monatlich angehoben (2024: 87.600 Euro bzw. 7.300 Euro West und 85.200 Euro bzw. 7.100 Euro Ost). In der Kranken- und Pflegeversicherung steige die BBG bundesweit von 62.100 Euro (5.175 Euro/Monat) auf 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro monatlich.

Höhere Entgeltgrenze beim Wechsel zur PKV

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die sogenannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG), bekannt als Versicherungspflichtgrenze, angehoben. Die Möglichkeit zum Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung (PKV) setzt damit erneut ein höheres Einkommen voraus. Ab 01.01.2025 wird die Grenze von 69.300 Euro (5.775 Euro/Monat) auf 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro pro Monat angehoben.

Für Personen, die schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und ausschließlich privat krankenversichert waren, gilt eine Besitzstandsregelung. In diesen Fällen wird die Grenze von 62.100 Euro (5.175 Euro/Monat) auf 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro monatlich steigen.

Lauterbach kündigt höheren Zusatzbeitrag an

Neben den höheren Berechnungsgrundlagen für die Beiträge wird auch der Zusatzbeitragssatz in der GKV steigen. Dies hat Lauterbach bereits Ende August in einem Interview mit dem Magazin "Stern" angekündigt. Zur Höhe hat der Minister dabei noch nichts gesagt. Aktuell geht der GKV-Spitzenverband für 2025 jedoch von einer Lücke von mindestens 0,6 Prozentpunkten beim Zusatzbeitragssatz aus. Dies entspräche einer Anhebung von 1,7 Prozent auf 2,3 Prozent. Ursächlich sei insbesondere eine Fehlentwicklung in der Gesundheitspolitik. Immer mehr staatliche Aufgaben würden aus den Beitragsmitteln der GKV statt aus Steuermitteln finanziert (vgl. "Links zum Thema").

Festgelegt wird der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" als Orientierungsgröße für die Krankenkassen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) jeweils bis 01.11. für das Folgejahr. Hierzu gibt der GKV-Schätzerkreis (vgl. "Links zum Thema") im Vorfeld eine Finanzprognose ab.
Mehrbeiträge bis knapp 2.800 Euro pro Jahr
Arbeitnehmer mit einem Entgelt oberhalb der aktuellen BBGn zahlen durch die Anhebung der Grenzen ab 2025 deutlich mehr Beiträge zur Sozialversicherung. Bei einem monatlichen Entgelt von 8.050 Euro werden alleine in der GKV bei einem zu erwartenden Zusatzbeitragssatz von 2,3 Prozent insgesamt 88,08 pro Monat bzw. 1.056,96 Euro Jahr Mehrbeitrag fällig. Noch größer ist die Differenz in der Rentenversicherung. Der Mehrbeitrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den neuen Bundesländern beträgt hier 111,60 Euro im Monat bzw. 1.339,20,00 Euro im Jahr. In Summe (mit PV-Beitragssatz 4,0 Prozent und AV-Beitrag) fallen Mehrbeiträge von insgesamt bis zu 230,28 pro Monat bzw. 2.763,36 Euro pro Jahr an. Einmalzahlungen sind hierbei noch nicht enthalten. In der Regel teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge. Selbstzahlende Mitglieder, z. B. Selbstständige, müssen den Mehrbeitrag jedoch alleine tragen.
Der Referentenentwurf zur "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025" muss nach der ministeriellen Abstimmung vom Bundeskabinett beschlossen (erwartet für Mitte Oktober) und dem Bundesrat zugeleitet werden. Stimmt auch dieser zu, was für Mitte November erwartet wird, muss die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Dies erfolgt in der Regel Anfang Dezember.


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