Hohe Mehrbelastung für Beitragszahler
Bemessungsgrenzen und Zusatzbeitragssatz sollen 2025 deutlich steigen
14.09.2024·Nach einem Vorabbericht zur "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025" sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab Januar erneut deutlich steigen. Zudem hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingeräumt, dass auch der Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut steigen wird. Kassenverbände gehen hierbei von einem Mehrbedarf von mindestens 0,6 Beitragspunkten aus. Auf die Beitragszahler kommen damit teils erhebliche Mehrkosten zu.
Deutlich höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Dem Bericht nach wird die Grenze, bis zu welcher das Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, in der allgemeinen Rentenversicherung ab 01.01.2025 auf bundeseinheitlich 96.600 Euro pro Jahr bzw. 8.050 Euro monatlich angehoben (2024: 87.600 Euro bzw. 7.300 Euro West und 85.200 Euro bzw. 7.100 Euro Ost). In der Kranken- und Pflegeversicherung steige die BBG bundesweit von 62.100 Euro (5.175 Euro/Monat) auf 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro monatlich.
Höhere Entgeltgrenze beim Wechsel zur PKV
Neben den Beitragsbemessungsgrenzen wird auch die sogenannte "Jahresarbeitsentgeltgrenze" (JAEG), bekannt als Versicherungspflichtgrenze, angehoben. Die Möglichkeit zum Wechsel von der GKV zur privaten Krankenversicherung (PKV) setzt damit erneut ein höheres Einkommen voraus. Ab 01.01.2025 wird die Grenze von 69.300 Euro (5.775 Euro/Monat) auf 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro pro Monat angehoben.
Für Personen, die schon am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAEG versicherungsfrei und ausschließlich privat krankenversichert waren, gilt eine Besitzstandsregelung. In diesen Fällen wird die Grenze von 62.100 Euro (5.175 Euro/Monat) auf 66.150 Euro bzw. 5.512,50 Euro monatlich steigen.
Lauterbach kündigt höheren Zusatzbeitrag an
Neben den höheren Berechnungsgrundlagen für die Beiträge wird auch der Zusatzbeitragssatz in der GKV steigen. Dies hat Lauterbach bereits Ende August in einem Interview mit dem Magazin "Stern" angekündigt. Zur Höhe hat der Minister dabei noch nichts gesagt. Aktuell geht der GKV-Spitzenverband für 2025 jedoch von einer Lücke von mindestens 0,6 Prozentpunkten beim Zusatzbeitragssatz aus. Dies entspräche einer Anhebung von 1,7 Prozent auf 2,3 Prozent. Ursächlich sei insbesondere eine Fehlentwicklung in der Gesundheitspolitik. Immer mehr staatliche Aufgaben würden aus den Beitragsmitteln der GKV statt aus Steuermitteln finanziert (vgl. "Links zum Thema").
Festgelegt wird der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" als Orientierungsgröße für die Krankenkassen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) jeweils bis 01.11. für das Folgejahr. Hierzu gibt der GKV-Schätzerkreis (vgl. "Links zum Thema") im Vorfeld eine Finanzprognose ab.
- Kassen kritisieren Gesundheitsminister / Vorwurf: Lauterbach nimmt "drastische" Beitragssteigerungen tatenlos hin
- AOK-Bundesverband zu steigenden Beitragssätzen: "Teuerster Gesundheitsminister aller Zeiten"
- Unnötige Beitragserhöhung / Gesetzliche Krankenkassen subventionieren Bund mit Milliarden
- Aktuelle Rechengrößen / Rechenwerte in der Sozialversicherung (SV)
- Informationen zum "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz"
- Informationen zum "GKV-Schätzerkreis"
- 3-Prozent-Marke überschritten: Zahlreiche Kassen heben Beitragssätze an
- Zusatzbeiträge der Krankenkassen: Alle Änderungen per E-Mail erhalten
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