Gesundheitsreform auf der Zielgeraden

Kabinettsentwurf sieht weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber vor

28.04.2026·Heute wird das Bundeskabinett über das "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung" (kurz: GKV-BStabG) entscheiden. Im Vorfeld haben die Verhandler von Union und SPD nochmals eindrucksvoll dargelegt, dass sie die milliardenschwere Verantwortung für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden bei den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung sehen. Die Kommunikation dazu gleicht einem Taschenspielertrick.

Kurz vor dem Beschluss im Bundeskabinett haben SPD und Union offenbar noch mehrere Änderungen am bereits vorliegenden Referentenentwurf des GKV-BStabG vereinbart. So sollen die Beitragszahler mit weiteren 1,75 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen be- und nicht entlastet werden. Damit würden noch mehr Beiträge aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Leistungen aufgewendet, die ordnungspolitisch richtig aus Steuergeldern finanziert werden müssten. Weitere Änderungen betreffen zum Beispiel die Familienversicherung und das Krankengeld. In Summe soll die Reform im kommenden Jahr statt der im Referentenentwurf kalkulierten knapp 20 Milliarden Euro nun nur noch 16,3 Milliarden Euro einsparen.

Was im Vorfeld bekannt wurde:

Familienmitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung soll weiterhin eingeschränkt und auf folgende Personen begrenzt werden: Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren, Eltern von Kindern, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, pflegende Angehörige und Personen oberhalb der Regelaltersgrenze (RAG). Für alle anderen bisher beitragsfrei Mitversicherten sollte bisher ab 2028 ein Beitrag eingeführt werden, der mit 3,5 Prozent des Einkommens des GKV-Mitglieds bemessen wird. Dieser Betrag wird im angepassten Entwurf wohl auf 2,5 Prozent gesenkt. Bis 2030 entstehen den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern hierdurch kalkulierte Mehrkosten von etwa 16 Milliarden Euro.

Krankengeld

Der Krankengeld-Zahlbetrag sollte bisher von aktuell 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts bzw. von 90 auf 85 Prozent des Nettogehalts abgesenkt werden. Die Bezugsdauer sollte dabei auf maximal 78 Wochen begrenzt werden, unabhängig von der zugrunde liegenden Erkrankung. Diese Kürzungen werden nun offenbar nicht umgesetzt.

Pharmaindustrie

Bisher geplant war die Anhebung des Herstellerabschlags (Zwangsrabatt) von 7 auf 14 Prozent sowie eine jährliche Dynamisierung ab 2028. Dies würde Einsparungen von 2,3 Milliarden Euro in 2027 bedeuten. Dem Vernehmen nach soll dieser Beitrag der Pharmaindustrie nun noch erhöht werden. Details wurden nicht bekannt.

"Taschenspielertrick" bei Bürgergeldempfängern

Unter Experten gilt es als unbestritten, dass die Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden als staatliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Jüngst hat hierzu der GKV-Spitzenverband noch ein Rechtsgutachten vorgelegt (vgl. "Links zum Thema"). In der Praxis entzieht sich der Bund jedoch seiner Verantwortung zu einem Großteil und lässt stattdessen die Beitragszahler in der GKV für die Finanzierung aufkommen. Der Bund zahlt der GKV lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von 144 Euro pro Monat und Kopf (2026). Kostendeckend müssten es einem Gutachten zufolge aber rund 311 Euro sein. Die gesetzlichen Kassen leisten damit in Summe rund 12 Milliarden Euro aus Beitragsmitteln, die eigentlich vom Bund aus Steuermitteln erstattet werden müssten.

Die Schuld des Bundes bei den Beitragszahlern addiert sich über alle gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die über die GKV versicherungsfremd erbracht werden, auf insgesamt bis zu 60 Milliarden Euro pro Jahr (vgl. "Links zum Thema"). Über den allgemeinen Bundeszuschuss, der richtigerweise "Bundeserstattung" heißen müsste, wurden bisher 14,5 Milliarden Euro davon pro Jahr erstattet.

Der geänderte Kabinettsentwurf sieht nun eine Finanzierung vor, die es dem Bund erlaubt, eine höhere Beteiligung bei Bürgergeldbeziehern zu kommunizieren. So zahlt er im Jahr 2027 vermeintlich 250 Millionen Euro mehr an die Krankenkassen. Tatsächlich streicht der Bund jedoch weitere 1,75 Milliarden Euro. Dies macht er über die Kürzung des Bundeszuschusses um 2 Milliarden Euro pro Jahr (Defizit steigt von 45,5 auf 47,5 Milliarden Euro/Jahr). Ein Taschenspielertrick, könnte man meinen.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Weiterhin ist die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um zusätzliche 3.600 Euro pro Jahr geplant. Da hierbei nicht gleichzeitig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtgrenze für GKV) angehoben werden soll, geht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach einem Bericht des Spiegel von einer Abwanderung von rund 100.000 gutverdienenden GKV-Versicherten in Richtung privater Krankenversicherung (PKV) aus.

Weitere Leistungskürzungen

Keine Änderungen sind bekannt geworden zu den bisher geplanten Streichungen der Hautkrebsvorsorge, der Homöopathie, beim Cannabis und den Zuzahlungen für Medikamente.

Krankenkassen empört über Wortbruch der Regierung

Als "Schlag ins Gesicht der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber" bezeichnet der Ersatzkassenverband vdek die Kürzung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen um 2 Milliarden Euro. Dieser sei seit 2017 nicht erhöht worden und gleiche die Kosten, die der GKV etwa für Leistungen der Familienversicherung und Leistungen rund um Mutterschaft entstehen, bei weitem nicht aus. Bereits seit Jahren kämen Versicherte und Arbeitgeber für Kosten auf, die Aufgabe des Staates seien.

Als "dreist" bezeichnet Dr. Jens Baas, Vorstandschef der Techniker Krankenasse, die Verweigerung der Bundesregierung. Die Rolle des Staates sei im negativen Sinne bemerkenswert: "Statt Verantwortung zu übernehmen, wird der Beitrag des Bundes sogar noch gekürzt. Nun sollen die ohnehin schon schwer belasteten Beitragszahler auch noch den Bundeshaushalt mit Milliarden stützen. Das ist dreist, vor allem weil die Politik gleichzeitig öffentlich Hoffnungen auf eine gerechte Finanzierung der Beiträge für Empfänger von Bürgergeld geweckt hat. Hinzu kommt, dass es auch bei den kostendämpfenden Maßnahmen weitere unnötige Abstriche gibt, zum Beispiel in den Bereichen Pharma und Krankenhaus. Eine Senkung der Kassenbeiträge kann so nicht gelingen."


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