Ergebnis des GKV-Schätzerkreises
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz soll 2027 weiterhin 2,9 Prozent betragen
15.10.2026·Der GKV-Schätzerkreis hat die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Jahre 2026 und 2027 prognostiziert. Trotz einer deutlichen Beitragssteigerung über die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen und einer reglementierten Kostendynamik steht hinter dem für 2027 errechneten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent noch ein Fragezeichen. Ausgaben, die wahrscheinlich, aber von der Regierung noch nicht beschlossen sind, konnten nicht eingepreist werden. Auch deshalb könnte es bei einigen Kassen im kommenden Jahr erneut zu Beitragssatzerhöhungen kommen.
2026: Über 1 Milliarde Euro Ausgaben pro Tag
Für das laufende Jahr werden die Einnahmen des Gesundheitsfonds auf 312,2 Milliarden Euro geschätzt. Diese beinhalten den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 14,5 Milliarden Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss zur Refinanzierung der Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser in Höhe von 2,5 Milliarden Euro abzüglich des jeweiligen Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Des Weiteren werden ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Milliarden Euro und eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 826 Millionen Euro berücksichtigt. Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2026 werden auf 370,1 Milliarden Euro prognostiziert. Die fixierten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 312,3 Milliarden Euro.
2027: Höhere Beiträge und geringere Ausgabendynamik
Für das Jahr 2027 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 320,7 Milliarden Euro. Diese beinhalten den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 13,15 Milliarden Euro (2026: 14,5 Milliarden Euro) abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2027 belaufen sich voraussichtlich auf 378,1 Milliarden Euro. Bei der Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wird ein Betrag in Höhe von 2,4 Milliarden Euro zur Auffüllung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds auf das gesetzliche Mindestniveau berücksichtigt.
Zusatzbeitragssatz 2027 rechnerisch bei 2,9 Prozent
Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2027 ergibt sich ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (vgl. Box) in Höhe von unverändert 2,9 Prozent. Teilweise noch notwendige Aufstockungen bei den Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind hierbei nicht berücksichtigt. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann damit auch höher ausfallen.
Warnung vor "Pharma-Standortklausel"
Die vom GKV-Schätzerkreis prognostizierte Beitragsstabilität ist jedoch mit Risiken behaftet, warnt der GKV-Spitzenverband: "Stabilität kann es ... nur geben, wenn der eingeschlagene Kurs konsequent weiterverfolgt wird. Tatsächlich ergibt sich aktuell noch ein erhebliches finanzielles Risiko für die GKV durch das Vorhaben einer Standortklausel. Dabei geht es darum, Pharmaunternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren, unter bestimmten Bedingungen komplett oder von Teilen des zusätzlichen Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel zu befreien. Das stellt klar eine industriepolitische Maßnahme dar, die nicht durch Beitragsgelder zu finanzieren wäre. Sollte eine Standortklausel umgesetzt werden, müsste diese vollständig gegenfinanziert werden, andernfalls droht eine Belastung der Beitragszahlenden von bis zu 1,3 Milliarden Euro - und das wiederum hätte zur Folge, dass Zusatzbeitragssätze absehbar steigen müssten."
Da zum Zeitpunkt der Schätzung kein Änderungsantrag oder Gesetzentwurf zur Standortklausel vorlag, so der GKV-Spitzenverband, konnte der Schätzerkreis dieses finanzielle Risiko bei seiner Schätzung nicht berücksichtigen. Zudem gelte weiterhin, dass es Krankenkassen gibt, bei denen die Auffüllung der gesetzlichen Mindestrücklage noch nicht abgeschlossen sei und die dadurch eventuell einen erhöhten Finanzbedarf hätten.
Höhere Beiträge durch Sprung bei Bemessungsgrenzen
Auf der einen Seite werden die Ausgaben im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) reguliert. Die im laufenden Jahr noch um etwa 7 Prozent steigenden Ausgaben werden ab 2027 im Groben auf die Steigerung der Grundlohnsumme (beitragspflichtige Einnahmen) begrenzt und damit auf voraussichtlich unter 3 Prozent reduziert.
Deutlichen Anteil an der vorausgesagten Finanzstabilität haben jedoch auch die Beitragszahler. Auch bei gleichbleibenden Beitragssätzen müssen sie deutlich tiefer in die Tasche greifen, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) neben der regulären jährlichen Anpassung durch das BStabG um zusätzliche 3.600 Euro pro Jahr angehoben wurde. Zur Wahrheit gehört also auch, dass Versicherte und Arbeitgebende abermals deutlich stärker belastet werden.
Staat reduziert Erstattungen für GKV-Fremdleistungen
Dies, so der GKV-Spitzenverband, sei umso ungerechter, als dass der Bund seine Finanzierungsbeteiligung gleichzeitig weiter gekürzt hat. Da die Bundesbeteiligung für die familienpolitischen Leistungen um 1,35 Milliarden Euro im Jahr 2027 gekürzt werde, im Gegenzug die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung für Beziehende von Grundsicherung im kommenden Jahr aber lediglich um 1 Milliarde Euro steige, müssten die Beitragszahlenden de facto rund 350 Millionen Euro zusätzlich aufbringen, um den Bundeshaushalt zu unterstützen. "Mit diesen Taschenspielertricks muss Schluss sein, der Staat muss hier endlich seiner Finanzierungsverantwortung gerecht werden", kritisiert der Verband.
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