Digitalisierung im Gesundheitswesen
Bundeskabinett beschließt Digital- und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
30.08.2023·Das Kabinett hat am 30.08.2023 die Entwürfe eines "Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz - DigiG) sowie eines "Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) beschlossen. Ziel der Gesetzes ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik