Bundeskabinett beschließt Notfallreform

Verpflichtende Ersteinschätzung wird zentrales Element der Notfallversorgung

23.04.2026·Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (22.04.2026) den Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (NotfallG) beschlossen. Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreifend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisiert wird. Verpflichtend wird dabei eine digitale oder telefonische Ersteinschätzung des Behandlungsbedarfs.

Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und durch digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung soll eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht werden. Dies können der der KV-Bereitschaftsdienst,...

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