Analyse von Virus-Mutationen
Labore werden zur Weiterleitung von Genomsequenzdaten verpflichtet
19.01.2021·Um einen besseren Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu erhalten, werden Labore ab sofort zur Weiterleitung der Daten vorgenommener Genomsequenzierungen an das Robert-Koch-Institut (RKI) verpflichtet. Eine entsprechende Coronavirus-Surveillanceverordnung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 18.01.2021 erlassen. Sie tritt bereits am 19.01.2021 in Kraft. Grundlage der Verordnung ist das vom Bundestag im November 2020 beschlossene Dritte Bevölkerungsschutzgesetz.
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