Änderungen ab 2025
Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst
13.11.2024·Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2025 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000,00 Euro.
Eine weitere Veränderung betrifft den Berechnungsfaktor "F" für die Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich. Er errechnet sich aus den Beitragssätzen zur Sozialversicherung, welche sich ab 01.01.2025 ändern. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent und der Beitragssatz in der Pflegeversicherung um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent (vgl. "Links zum Thema"). Ab 01.01.2025 beträgt der Berechnungsfaktor damit rechnerisch 0,6683.
Online-Beitragsrechner für Midijobs aktualisiert für 2025
Sowohl die neuen Verdienstgrenzen als auch die für 2025 aktualisierten Berechnungswerte werden vom Midijobrechner (vgl. "Links zum Thema") bereits berücksichtigt. Möglich ist zudem, die Beiträge unter Berücksichtigung von Einmalzahlungen oder bei Mehrfachbeschäftigung zu ermitteln. Auch die Arbeitgeberumlagen U1/U2 sowie die Insolvenzgeldumlage werden ausgewiesen.
Besonderheit bei der Insolvenzgeldumlage
Vom gesetzlichen Insolvenzgeld-Umlagesatz (0,15 Prozent) kann nur per Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgewichen werden. Für die Vorjahre hat das Ministerium hiervon Gebrauch gemacht und die Umlage auf 0,06 Prozent reduziert. Für 2025 steht eine Insolvenzgeldumlagesatzverordnung (InsoGeldFestV) noch aus. Diese bedarf dem Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Zustimmung des Bundesrates. Ist ein Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung nicht erzielbar, bliebe es beim gesetzlichen Umlagesatz. Die aktuelle Berechnung der Umlage mit dem reduzierten Satz steht insoweit unter Vorbehalt.
- Online-Midijobrechner für Beiträge und Umlagen im Übergangsbereich
- Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz steigt 2025 auf 2,5 Prozent
- Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025
- Pflegebeitragssatz steigt 2025 um 0,2 Punkte auf 3,6 Prozent
- Hintergrund / Themen der GKV / Midijobs: Übergangsbereich bis 2.000 Euro
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