Änderungen ab 2025

Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst

13.11.2024·Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2025 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000,00 Euro.

Zum 01.01.2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro um 41 Cent auf 12,82 Euro. Dies hat Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und des sich anschließenden Übergangsbereichs bis 2.000,00 Euro. Seit Oktober 2022 wird die Grenze für Minijobs dynamisch ermittelt und entspricht jeweils einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro...

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