Pflegeleistungen
Die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung hängt maßgeblich vom individuellen Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Seit 2017 ist hierbei die (verbliebene) Selbstständigkeit des Versicherten das Maß für die Pflegebedürftigkeit eines Menschen.
Unterteilung nach fünf Pflegegraden
Bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Versicherten in sechs Lebensbereichen (Module) nach Punkten bewertet und gewichtet. Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt dann nach folgender Staffelung:
Unterschieden werden Geld- und Sachleistungen, durch die vor allem die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert werden.
Zu den Leistungen gehören insbesondere:
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden nicht von den Krankenkassen, sondern von den Pflegekassen erbracht. Details zu den Voraussetzungen, zu den Pflegegraden und der Leistungshöhe finden Sie deshalb auf unserer Themenseite "Pflegeversicherung".