Empfängnisverhütung
Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Dazu gehören auch die erforderlichen Untersuchungen sowie die entsprechende Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.Wichtig: Mit "Verordnung" ist nicht "Versorgung" gemeint, sondern lediglich die Ausstellung des Rezeptes. Anspruch auf die Versorgung mit ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung haben lediglich Versicherte unter 20 Jahren.