Empfängnisverhütung

Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Dazu gehören auch die erforderlichen Untersuchungen sowie die entsprechende Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.

Wichtig: Mit "Verordnung" ist nicht "Versorgung" gemeint, sondern lediglich die Ausstellung des Rezeptes. Anspruch auf die Versorgung mit ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung haben lediglich Versicherte unter 20 Jahren.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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