Akupunktur

Schon seit 2007 gehört die Akupunktur - wenn auch stark eingeschränkt - zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Versicherte haben Anspruch auf Akupunktur bei

chronischen Rückenschmerzen und
Knieschmerzen

Andere Diagnosen, wie z. B. Migräne, bleiben außen vor.

Übernommen werden ohne besonderen Antrag bis zu zehn Sitzungen, in Ausnahmefällen auch mehr. Akupunktieren dürfen jedoch nur "besonders qualifizierte" Ärzte. Sie müssen neben einer speziellen Ausbildung in der Akupunktur zusätzlich über Qualifikationen in den Bereichen Schmerztherapie und Psychosomatik verfügen.

Akupunktur ist für die Versicherten frei von Zuzahlungen.


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Übersicht
gesetzliche Leistungen - Paragraf

Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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Gesetzlicher Katalog

Die Pflichtleistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Von ärztlicher Behandlung über Krankengeld bis Zuzahlungen geben sie den gesetzlichen Kassen einen festen Rahmen vor.

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