energie-BKK
Mehrleistung
Arzneimittel - Kostenerstattung
Erstattung von Kosten für Arzneimittel.
1. Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten. Voraussetzungen:
- Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
- Die Abgabe erfolgt durch eine Apotheke.
Zur Erstattung sind die Originalrechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
2. Kostenerstattung für die folgenden nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel während der Schwangerschaft: Folsäure, Vitamin B 12, Jod (in voller Höhe maximal bis zu einem Betrag von 120 Euro insgesamt pro Jahr und Versicherter).
Voraussetzungen:
- Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
- Die Abgabe erfolgt durch eine Apotheke.
- Zur Erstattung sind die Originalrechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
1. Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in voller Höhe maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro insgesamt pro Kalenderjahr und Versicherten. Voraussetzungen:
- Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
- Die Abgabe erfolgt durch eine Apotheke.
Zur Erstattung sind die Originalrechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
2. Kostenerstattung für die folgenden nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel während der Schwangerschaft: Folsäure, Vitamin B 12, Jod (in voller Höhe maximal bis zu einem Betrag von 120 Euro insgesamt pro Jahr und Versicherter).
Voraussetzungen:
- Die Verordnung des Arzneimittels erfolgt durch einen Arzt auf Privatrezept.
- Die Abgabe erfolgt durch eine Apotheke.
- Zur Erstattung sind die Originalrechnungen und die ärztliche Verordnung vorzulegen.
Autor: energie-BKK
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