KNAPPSCHAFT
Mehrleistung
erweiterte Haushaltshilfe
Ist die Weiterführung des Haushalts wegen einer schweren Erkrankung insbesondere wegen Bettlägerigkeit nicht möglich, ist ein Anspruch auf Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen dann gegeben, wenn im Haushalt mindestens ein Kind unter 15 Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.
Voraussetzungen:
- ambulante Behandlung bei schwerer Erkrankung,
insb. Bettlägerigkeit
- Vermeidung von KH-Behandlung
- keine im Haushalt lebende und das Kind/den
Haushalt betreuende Person vorhanden
- Haushalt wurde tatsächlich von der verhinderten
Person geführt
- im Haushalt lebt ein Kind, dass das 15.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das
behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Dauer: bis zu 182 Tage
Voraussetzungen:
- ambulante Behandlung bei schwerer Erkrankung,
insb. Bettlägerigkeit
- Vermeidung von KH-Behandlung
- keine im Haushalt lebende und das Kind/den
Haushalt betreuende Person vorhanden
- Haushalt wurde tatsächlich von der verhinderten
Person geführt
- im Haushalt lebt ein Kind, dass das 15.
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das
behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Dauer: bis zu 182 Tage
Autor: KNAPPSCHAFT
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