KKH Kaufmännische Krankenkasse
Mehrleistung
Arzneimittel in der Schwangerschaft
Für die folgenden apothekenpflichtigen Arzneimittel (als Mono- oder Kombinationspräparat) übernehmen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 50 €:
- Präparate mit Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes
- Präparate mit Folsäure, Jodid, Eisen, Magnesium und Zink
Wenn Ihre gynäkologische Praxis Ihnen eines dieser Mittel verschreibt, lösen Sie das Rezept wie gewohnt in einer Apotheke oder Versandapotheke ein. Voraussetzung für eine Erstattung ist eine ärztliche Verordnung als Privatrezept.
- Präparate mit Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes
- Präparate mit Folsäure, Jodid, Eisen, Magnesium und Zink
Wenn Ihre gynäkologische Praxis Ihnen eines dieser Mittel verschreibt, lösen Sie das Rezept wie gewohnt in einer Apotheke oder Versandapotheke ein. Voraussetzung für eine Erstattung ist eine ärztliche Verordnung als Privatrezept.
Autor: KKH Kaufmännische Krankenkasse
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
KKH
Immer aktuell
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben
Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik
