KKH Kaufmännische Krankenkasse
Mehrleistung
Amblyopie-Screening
Ihr Kind entdeckt die Welt bald mit eigenen Augen. Damit es dabei auch den Durchblick hat, bieten wir eine zusätzliche Augenuntersuchung an.
Nicht immer gibt es klare Anzeichen für eine Sehschwäche. Dabei ist es sehr wichtig, dass diese früh erkannt und behandelt wird. Das Amblyopie-Screening kann dabei helfen: Es dauert nur wenige Sekunden und kann einen Sehfehler bereits erkennen, bevor Sie bei Ihrem Kind erste Symptome wie Schielen beobachten können.
Weil Sie bei uns versichert sind, können Sie Ihr Kind zweimal untersuchen lassen: zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat.
Das Screening ist für Sie kostenlos, wenn die ärztliche Praxis am Vertrag zwischen uns und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teilnimmt. Ob Ihre Praxis dabei ist, können Sie auf kkh.de nachsehen.
Seit dem 01.01.2025 übernehmen wir für zwei Untersuchungen jeweils bis zu 20 €, wenn Ihr Jugend- oder Hausarzt nicht am BVKJ-Vertrag teilnimmt und Sie Risikofaktoren ausschließen möchten, die die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes beeinflussen können. Besonderes Risiko für eine Unterentwicklung des Sehzentrums stellen beispielsweise erbliche Vorbelastungen, Frühgeburtlichkeit, Zerebralparesen oder Syndromen (z. B. Trisomie 21) dar.
So funktioniert die Kostenerstattung:
Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei uns ein. Bitte bestätigen Sie uns zudem formlos - gerne direkt auf der Rechnung, dass die Untersuchung zur Abklärung von Risikofaktoren erforderlich war. Oder nutzen Sie gerne einen passenden Vordruck auf kkh.de.
Nicht immer gibt es klare Anzeichen für eine Sehschwäche. Dabei ist es sehr wichtig, dass diese früh erkannt und behandelt wird. Das Amblyopie-Screening kann dabei helfen: Es dauert nur wenige Sekunden und kann einen Sehfehler bereits erkennen, bevor Sie bei Ihrem Kind erste Symptome wie Schielen beobachten können.
Weil Sie bei uns versichert sind, können Sie Ihr Kind zweimal untersuchen lassen: zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat.
Das Screening ist für Sie kostenlos, wenn die ärztliche Praxis am Vertrag zwischen uns und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teilnimmt. Ob Ihre Praxis dabei ist, können Sie auf kkh.de nachsehen.
Seit dem 01.01.2025 übernehmen wir für zwei Untersuchungen jeweils bis zu 20 €, wenn Ihr Jugend- oder Hausarzt nicht am BVKJ-Vertrag teilnimmt und Sie Risikofaktoren ausschließen möchten, die die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes beeinflussen können. Besonderes Risiko für eine Unterentwicklung des Sehzentrums stellen beispielsweise erbliche Vorbelastungen, Frühgeburtlichkeit, Zerebralparesen oder Syndromen (z. B. Trisomie 21) dar.
So funktioniert die Kostenerstattung:
Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie anschließend bei uns ein. Bitte bestätigen Sie uns zudem formlos - gerne direkt auf der Rechnung, dass die Untersuchung zur Abklärung von Risikofaktoren erforderlich war. Oder nutzen Sie gerne einen passenden Vordruck auf kkh.de.
Autor: KKH Kaufmännische Krankenkasse
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