IKK classic
Mehrleistung
Künstliche Befruchtung
Ungewollt kinderlose Paare unterstützt die IKK classic über den gesetzlichen Rahmen hinaus finanziell bei einer künstlichen Befruchtung.
Die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung als gesetzliche Leistung ist auf 50 Prozent begrenzt. Den betroffenen Paaren verbleibt oft ein hoher Eigenanteil. Im Interesse unserer Versicherten reduzieren wir mit einem weiteren Zuschuss den verbleibenden Eigenanteil.
Wir erstatten verheirateten Paaren je Behandlungsversuch bis zu 500 Euro ihres zu zahlenden Eigenanteils, wenn beide Partner bei der IKK classic versichert sind. Ist nur ein Partner bei der IKK classic versichert, werden bis zu 250 Euro des noch zu zahlenden Eigenanteils erstattet.
Der Zuschuss wird für alle gesetzlich abrechnungsfähigen Leistungen im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung gewährt. Zusätzlich gewählte Leistungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, können nicht mit erstattet werden.
Die Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung als gesetzliche Leistung ist auf 50 Prozent begrenzt. Den betroffenen Paaren verbleibt oft ein hoher Eigenanteil. Im Interesse unserer Versicherten reduzieren wir mit einem weiteren Zuschuss den verbleibenden Eigenanteil.
Wir erstatten verheirateten Paaren je Behandlungsversuch bis zu 500 Euro ihres zu zahlenden Eigenanteils, wenn beide Partner bei der IKK classic versichert sind. Ist nur ein Partner bei der IKK classic versichert, werden bis zu 250 Euro des noch zu zahlenden Eigenanteils erstattet.
Der Zuschuss wird für alle gesetzlich abrechnungsfähigen Leistungen im Zusammenhang mit der künstlichen Befruchtung gewährt. Zusätzlich gewählte Leistungen, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht, können nicht mit erstattet werden.
Autor: IKK classic
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