IKK Südwest
Mehrleistung
Alternativmedizin
Alternative Heilmethoden, die sich als Alternative oder Ergänzung zur Schulmedizin verstehen, gehören in der Regel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wir von der IKK Südwest möchten unseren Versicherten jedoch stets die bestmögliche Versorgung für ihre Gesundheit bieten - und da gehören für uns auch alternative Heilmethoden dazu.
Daher erstatten bzw. bezuschussen wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel.
Versicherte können die nachfolgend aufgeführten Leistungen der Homöopathie, sonstiger Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, der Osteopathie und Chirotherapie sowie nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Leistung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist.
Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren
Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos können die Kosten für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie erstattet werden:
-Erstanamnese
-Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl
-Folgeanamnese und Beratung
Um die oben genannten Leistungen im Bereich Homöopathie erstatten bzw. bezuschussen zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos können die Kosten für bspw. folgende Leistungen im Bereich des Naturheilverfahrens erstattet werden:
-Akupunktur (bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Gonarthrose)
-Anamnese/Beratung/Untersuchung
-Anthroposophische Medizin
-Aromatherapie
-Ayurveda
-Biochemie nach Schüssler
-Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw. (Dunkelfeldmikroskopie)
-Carcinochrom-Reaktion
-Elektrotherapie
-Elementar-Therapie
-Feldenkrais-Methode
-Hautwiderstandsmessung
-Homöosiniatrie
-Inhalationen
-Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
-Isopathie
-Kinesiologie
-Krankengymnastik mit Übungsbehandlungen
-Laborleistungen
-Lichttherapie
-Lymphdrainage
-Massagen (Bindegewebs- und Colonmassage, Klassische Massagetherapie, Periost-, Reflexzonenmassage, Segment- und Unterwasserdruckstrahlmassage)
-Neuraltherapie (Segment- und Maximaldiagnostik)
-Nosodentherapie
-Organotherapie (einschließlich Enzym-, Thymus- und Zelltherapie)
-Orthomolekulare Medizin
-Packungen
-Phytotherapie
-Qigong
-Quaddelbehandlungen (Intrakutane Reiztherapie)
-Spagyrik
-Thermotherapie (Wärmebehandlungen)
-Tuina
Um die genannten Leistungen im Bereich Naturheilverfahren erstatten zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer (z. B. Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut) durchgeführt werden. Leistungen, die durch einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden, bedürfen der vorherigen Verordnung durch eine dazu berechtigte Person (zum Beispiel Arzt, Heilpraktiker).
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Osteopathie/Chirotherapie
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie/Chirotherapie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die IKK Südwest die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung.
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel
Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.
Daher erstatten bzw. bezuschussen wir im Rahmen unserer Satzungsregelungen für nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel auch homöopathische Arzneimittel.
Versicherte können die nachfolgend aufgeführten Leistungen der Homöopathie, sonstiger Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis, der Osteopathie und Chirotherapie sowie nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Anthroposophie, Homöopathie und Phytotherapie in Anspruch nehmen, wenn diese notwendig sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die Leistung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ausgeschlossen ist.
Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren
Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos können die Kosten für folgende Leistungen aus dem Bereich der Homöopathie erstattet werden:
-Erstanamnese
-Homöopathische Analyse inklusive Repertorisation, ggf. mit Arzneimittelauswahl
-Folgeanamnese und Beratung
Um die oben genannten Leistungen im Bereich Homöopathie erstatten bzw. bezuschussen zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt werden.
Im Rahmen des IKK Gesundheitskontos können die Kosten für bspw. folgende Leistungen im Bereich des Naturheilverfahrens erstattet werden:
-Akupunktur (bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder Gonarthrose)
-Anamnese/Beratung/Untersuchung
-Anthroposophische Medizin
-Aromatherapie
-Ayurveda
-Biochemie nach Schüssler
-Blutuntersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw. (Dunkelfeldmikroskopie)
-Carcinochrom-Reaktion
-Elektrotherapie
-Elementar-Therapie
-Feldenkrais-Methode
-Hautwiderstandsmessung
-Homöosiniatrie
-Inhalationen
-Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
-Isopathie
-Kinesiologie
-Krankengymnastik mit Übungsbehandlungen
-Laborleistungen
-Lichttherapie
-Lymphdrainage
-Massagen (Bindegewebs- und Colonmassage, Klassische Massagetherapie, Periost-, Reflexzonenmassage, Segment- und Unterwasserdruckstrahlmassage)
-Neuraltherapie (Segment- und Maximaldiagnostik)
-Nosodentherapie
-Organotherapie (einschließlich Enzym-, Thymus- und Zelltherapie)
-Orthomolekulare Medizin
-Packungen
-Phytotherapie
-Qigong
-Quaddelbehandlungen (Intrakutane Reiztherapie)
-Spagyrik
-Thermotherapie (Wärmebehandlungen)
-Tuina
Um die genannten Leistungen im Bereich Naturheilverfahren erstatten zu können, muss die Behandlung qualitätsgesichert von einem qualifizierten Leistungserbringer (z. B. Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut) durchgeführt werden. Leistungen, die durch einen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis durchgeführt werden, bedürfen der vorherigen Verordnung durch eine dazu berechtigte Person (zum Beispiel Arzt, Heilpraktiker).
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Homöopathie/Sonstige Naturheilverfahren die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Osteopathie/Chirotherapie
Wir übernehmen je Versicherten und Kalenderjahr im Bereich Osteopathie/Chirotherapie die Kosten für insgesamt bis zu fünf Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Euro je Sitzung.
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernimmt die IKK Südwest die Kosten für insgesamt bis zu zehn Sitzungen, maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro je Sitzung.
Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel
Wir erstatten die tatsächlich entstandenen Kosten in voller Höhe, maximal bis zu einem Gesamtbetrag von 30 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.
Die Erstattung der Kosten erfolgt unter Vorlage der Verordnung sowie der Rechnung der Apotheke.
Autor: IKK Südwest
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