IKK - Die Innovationskasse
Bonusprogramm
Baby-Bonus - bis zu 200 Euro Willkommensbonus für jedes Neugeborene
Den ersten Bonus in Höhe von 100 Euro erhalten Sie, wenn Sie die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen zur Schwangerenvorsorge wahrgenommen haben. Den Nachweis lassen Sie sich von Ihrem Arzt in Ihrem persönlichen Bonusheft bestätigen.
Hier können Sie das kostenlose Bonusheft anfordern: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/bonusprogramm
Den zweiten Willkommensbonus in Höhe von 100 Euro erhalten Sie im 1.Lebensjahr des Kindes. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Kind über die Mama oder den Papa bei uns versichert wird. Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/familie/baby-bonus
Zusätzlich bekommt jedes IKK-versicherte Baby eine kostenfreie NUK-Trinkflasche.
Welche Nachweise sind hier zu erbingen?
- Ihr Baby ist bei der IK versichert
- Ihr Baby hat die ersten sechs Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 nachgewiesen
- die Schutzimpfungen wurden im ersten Lebensjahr des Kindes gemäß Schutzimpfungsrichtlinie durchgeführt
Hier können Sie das kostenlose Baby-Bonusheft anfordern: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/bonusprogramm
Wie erhalte ich den zweiten Bonus?
Den Nachweis über die erfüllten Voraussetzungen bestätigt Ihnen der Arzt in dem Kinder-Bonusheft. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit wir Ihnen den Bonus überweisen können.
Achtung: Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem kostenlosen Patienten-Rechtsschutz - einer besonderen Serviceleistung der IK!
Hier können Sie das kostenlose Bonusheft anfordern: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/bonusprogramm
Den zweiten Willkommensbonus in Höhe von 100 Euro erhalten Sie im 1.Lebensjahr des Kindes. Dabei ist es völlig unerheblich, ob das Kind über die Mama oder den Papa bei uns versichert wird. Mehr dazu unter: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/familie/baby-bonus
Zusätzlich bekommt jedes IKK-versicherte Baby eine kostenfreie NUK-Trinkflasche.
Welche Nachweise sind hier zu erbingen?
- Ihr Baby ist bei der IK versichert
- Ihr Baby hat die ersten sechs Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 nachgewiesen
- die Schutzimpfungen wurden im ersten Lebensjahr des Kindes gemäß Schutzimpfungsrichtlinie durchgeführt
Hier können Sie das kostenlose Baby-Bonusheft anfordern: https://www.die-ik.de/leistungen-a-bis-z/bonusprogramm
Wie erhalte ich den zweiten Bonus?
Den Nachweis über die erfüllten Voraussetzungen bestätigt Ihnen der Arzt in dem Kinder-Bonusheft. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit wir Ihnen den Bonus überweisen können.
Achtung: Als Teilnehmer am IK-Bonusprogramm profitieren Sie zusätzlich von einem kostenlosen Patienten-Rechtsschutz - einer besonderen Serviceleistung der IK!
Autor: IKK - Die Innovationskasse
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