Heimat Krankenkasse
Mehrleistung
Hautkrebsvorsorge mit Auflichtmikroskopie
Versicherte der Heimat Krankenkasse können im Rahmen des Gesundheitskontos schon ab 18 Jahren eine jährliche Untersuchung zur Hautkrebsvorsorge in Anspruch nehmen und das sogar mit dem wirksamen Verfahren der Auflichtmikroskopie.
Alle Versicherten ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre gesetzlichen Anspruch auf die Hautkrebsvorsorge. Die Untersuchung mittels Auflichtmikroskopie ist immer im Wechsel mit der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge (ohne Auflichtmikroskopie) alle zwei Jahre möglich.
Nähere Informationen, sowie die Voraussetzungen zur Erstattung, finden Sie auf der Website der Heimat Krankenkasse.
Alle Versicherten ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre gesetzlichen Anspruch auf die Hautkrebsvorsorge. Die Untersuchung mittels Auflichtmikroskopie ist immer im Wechsel mit der gesetzlichen Hautkrebsvorsorge (ohne Auflichtmikroskopie) alle zwei Jahre möglich.
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Autor: Heimat Krankenkasse
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