BKK Technoform


Mehrleistung

Haushaltshilfe

Versicherte der BKK Technoform erhalten auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen einer akuten, nicht chronischen Krankheit nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn und soweit Ansprüche im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherung) bestehen. Voraussetzung ist auch hier, dass bei Beginn der Haushaltshilfe ein Kind im Haushalt lebt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Die Haushaltshilfe wird dann für maximal 8 Stunden pro Leistungstag gewährt. Die Höchstanspruchsdauer liegt bei 20 Leistungstagen pro Kalenderjahr.

Autor: BKK Technoform


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