BKK Scheufelen


Wahltarif

Wahltarif Leistungsverzicht

Wahltarif: "Leistungsverzicht" (Abwahl bestimmter Leistungen)

Der Leistungsverzicht bezieht sich nur auf einzelne Leistungen. Das finanzielle Risiko bleibt somit überschaubar. Die Prämie gilt für den Verzicht auf folgende Leistungen: Künstliche Befruchtung, Heil- und Hilfsmittel (z.B. Krankengymnastik, Hörgeräte etc.), häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V, Fahrkosten (ausgenommen Rettungsfahrten), Haushaltshilfe, Vorsorgekuren und Mutter-Vater-Kind-Kuren.
Die Leistungen können selbstverständlich jederzeit über die Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen werden. Sie werden dann mit dem Selbstbehalt verrechnet.

Prämienvariante:

Selbstbehalt: 300,- Euro / Prämie 150,- Euro / Riskio max. 150,- Euro

Die Prämienzahlungen für Wahltarife dürfen bei der Inanspruchnahme von einem oder mehreren Tarifen bis zu maximal 20 v.H. der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge, jedoch nicht mehr als 600- € betragen.

Bindungsfrist:
Die Wahl dieses Tarifs löst eine 1-jährige Bindung an die BKK Scheufelen aus.

Autor: BKK Scheufelen


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